Aus Sicht von Südwesttextil ist die Änderung weder erforderlich noch zielführend. Bereits nach geltender Rechtslage stellt § 119 BetrVG die Behinderung und Benachteiligung von Betriebsratsarbeit unter Strafe. Die Antragslösung gewährleistet dabei bewusst eine sachgerechte Vorprüfung im betrieblichen Kontext und verhindert eine vorschnelle Verlagerung von Konflikten in das Strafrecht. Die geforderte Umstellung auf ein Offizialdelikt würde hingegen die Schwelle für strafrechtliche Ermittlungen deutlich absenken. So könnten bereits Anzeigen Dritter oder vage Verdachtsmomente Ermittlungsverfahren auslösen – mit erheblichen Risiken für Unternehmen. Reputationsschäden, unnötige Eskalationen und eine zunehmende Verrechtlichung betrieblicher Auseinandersetzungen wären mögliche Folgen.
Südwesttextil sieht darüber hinaus die Gefahr einer missbräuchlichen Instrumentalisierung: In Konflikt- oder Trennungssituationen könnte der Vorwurf des sogenannten „Union Busting“ gezielt als Druckmittel eingesetzt werden, um unternehmerische Entscheidungen zu beeinflussen oder wirtschaftliche Zugeständnisse zu erzwingen. Auch die Auswirkungen auf die Strafverfolgung sind kritisch zu bewerten. Eine Ausweitung auf ein Offizialdelikt würde die Ermittlungsbehörden zusätzlich belasten – mit dem Risiko, dass Ressourcen zulasten der Verfolgung schwerwiegender Kriminalität verschoben werden.
Südwesttextil hat Anfang des Jahres bereits in einem Positionspapier zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung betont, dass eine funktionierende Sozialpartnerschaft auf klaren, praktikablen und rechtssicheren Rahmenbedingungen basiert. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Statt zusätzlicher strafrechtlicher Verschärfungen braucht es eine echte Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Das Betriebsverfassungsgesetz muss schlanker, klarer und praxistauglicher werden. Dazu gehört insbesondere, Mitbestimmungsrechte stärker an sachliche Kriterien zu binden, verbindliche Fristen für Entscheidungen des Betriebsrats einzuführen und die Handlungsfähigkeit der Unternehmen in Eilfällen sicherzustellen. Mitbestimmung darf nicht zu Blockaden führen, sondern muss effiziente und rechtssichere Entscheidungsprozesse ermöglichen – gerade mit Blick auf die großen Transformationsaufgaben, vor denen unsere Industrie steht.“
Die komplette Stellungnahme des Verbands lesen Sie hier im Positionspapier.
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⁄ Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschaftsund Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 200 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.
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⁄ Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozialpartner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.
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