Verschiedene Kfz-Schäden sind einzeln zu berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof stellt nach Auskunft der ARAG Experten klar, dass bei der fiktiven Abrechnung von Sachschäden bei einem Fahrzeug, also einer Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne Reparatur, jeder Schadensfall eigenständig zu beurteilen ist. Ein späterer Schaden am Auto, zum Beispiel durch einen zweiten Unfall, hat keinen Einfluss auf den Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis. Maßgeblich bleibt beim Erstschaden der gutachterlich festgestellte Wiederbeschaffungsaufwand, also der Wiederbeschaffungswert, den man für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsste, abzüglich des Restwerts des beschädigten Wagens. Erlöse oder Zahlungen aus einem späteren Unfall werden nicht auf den früheren Schaden angerechnet; der Anspruch aus dem ersten Unfall bleibt unverändert bestehen (Az.: VI ZR 100/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel