Verschobene Frist und geltendes Landesrecht
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte die Pflicht, neue Heizungen im Bestand zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, in Großstädten ab dem 1. Juli 2026 greifen. Karlsruhe gehört mit mehr als 300.000 Einwohnern dazu. Bundestag und Bundesrat haben diese Frist jedoch auf den 1. November 2026 verschoben. Zugleich arbeitet der Bund am Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), dessen Kabinettsentwurf vom Mai 2026 die pauschale 65-Prozent-Pflicht durch gestaffelte Vorgaben ersetzen soll. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, weshalb die Details offen bleiben.
Solange die bundesrechtliche Pflicht nicht greift, gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Wer in einem vom EWärmeG erfassten Bestandsgebäude die zentrale Heizung austauscht, muss anschließend mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs erneuerbar decken. Das gelingt etwa über Solarthermie, eine Wärmepumpe, Biomasse oder einen guten Dämmstandard. Ein individueller Sanierungsfahrplan wird anteilig angerechnet und lässt sich mit weiteren Maßnahmen kombinieren. Den Nachweis reicht man innerhalb von 18 Monaten bei der unteren Baurechtsbehörde ein. In vielen Fällen werden die Anforderungen des EWärmeG bereits erfüllt, wenn die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden.
Was ein energieeffizientes Gebäude ausmacht
Unabhängig davon, welche Vorschrift gerade gilt, hängt der tatsächliche Energiebedarf vom baulichen Zustand des Hauses ab. Als effizient gilt ein Gebäude, das mit möglichst wenig Energie beheizt, belüftet und mit Warmwasser versorgt werden kann. Dafür sorgt selten eine einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel mehrerer Bausteine.
Die wichtigste Grundlage ist eine gute Dämmung von Dach, Außenwänden und Bodenplatte. Sie verringert die Wärmeverluste, die sonst über die Gebäudehülle entweichen. Ein Maß dafür ist der U-Wert: Je niedriger er ausfällt, desto besser dämmt ein Bauteil. Ein modernes Fenster mit Dreifachverglasung erreicht etwa 0,9 W/m²K, ein altes einfach verglastes Fenster dagegen über 3,0. Hinzu kommen eine effiziente Heiztechnik wie eine Wärmepumpe oder eine Holzpelletanlage, eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien über Photovoltaik oder Solarthermie. Welche Bausteine ein energieeffizientes Gebäude im Detail ausmachen, hängt von Baujahr und Zustand der Immobilie ab.
Der Nutzen reicht außerdem über die Heizkosten hinaus. Ein gut saniertes Gebäude bietet mehr Wohnkomfort, ein geringeres Schimmelrisiko und einen höheren Immobilienwert. Zugleich verbessert sich die Energieeffizienzklasse, was bei Verkauf oder Vermietung zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Förderung und sinnvolle Reihenfolge
Damit die Maßnahmen wirtschaftlich bleiben, lohnt der Blick auf die Förderung. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erfasst den Ist-Zustand und ordnet die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seine Erstellung mit 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei größeren Wohngebäuden. Wer später eine im Fahrplan vorgesehene Maßnahme an der Gebäudehülle umsetzt, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude ein zusätzlicher Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt werden.
„Ein effizientes Gebäude entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch das richtige Zusammenspiel von Dämmung, Technik und Reihenfolge“, sagt Cyran Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. „Wer den Zustand seines Hauses kennt, trifft bessere Entscheidungen als jemand, der nur auf den nächsten Stichtag schaut.“
Fazit
Für Karlsruhe bleibt 2026 trotz verschobener Fristen und anstehender Reform ein roter Faden bestehen: Wer sein Gebäude energetisch verbessert, ist unabhängig von der jeweiligen Rechtslage auf der sicheren Seite. Die verschobene Frist sollte dabei nicht als Grund zum Abwarten missverstanden werden, sondern als Zeitfenster, um die Maßnahmen am Gebäude in Ruhe zu planen. Welche Schritte sich lohnen und wie sich Förderung und Pflichten verbinden lassen, zeigt eine Energieberatung in Karlsruhe.
Über Heid Energieberatung
Die Heid Energieberatung zählt zu den führenden Fachunternehmen für Energieeffizienz in Deutschland. Mit über 220 zertifizierten Energieeffizienz-Experten auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt das Unternehmen jährlich zahlreiche Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der energetischen Optimierung. Das Leistungsspektrum reicht von Energieaudits und Sanierungsfahrplänen über Fördermittelberatung bis hin zur energetischen Baubegleitung. Die Berater sind für Förderprogramme von BAFA und KfW zugelassen und kombinieren energetisches Fachwissen mit umfassender Gebäudekompetenz. Gegründet 2005 von Cyran Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig.
Weitere Informationen: https://www.heid-energieberatung.de/
Heid Immobilien GmbH
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