Was gehört in die Restmülltonne und was nicht?
Die Restmülltonne ist laut ARAG Experten für Abfälle gedacht, die sich kaum oder gar nicht recyceln lassen. Dazu gehören Hygieneartikel, Asche, Zigarettenstummel, Geschirr, Spiegel- und Fensterglas sowie verschmutztes oder beschichtetes Papier. Was hingegen nicht in den Restmüll gehört: Plastik, Metall, Glas, Papier und Pappe, Batterien, Elektrogeräte, Bauschutt und Schadstoffe. Für all diese Materialien gibt es in den meisten Kommunen eigene Entsorgungswege – von der gelben Tonne über Glascontainer bis hin zum Wertstoffhof. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland und Kommune abweichen können. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der örtlichen Müllabfuhr.
Wann bleibt die Mülltonne stehen?
Entsorgungsfirmen dürfen die Leerung verweigern, wenn die Tonne falsch befüllt oder überfüllt ist. So haben Windeln nichts in der Papiertonne zu suchen, Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll und kompostierbare Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne. Sie verrotten nicht schnell genug und gefährden die Kompostqualität. Auch überfüllte Tonnen, bei denen der Deckel nicht mehr schließt, dürfen stehen bleiben.
Wer absehen kann, dass zeitweise mehr Müll anfällt, dem raten die ARAG Experten bei der zuständigen Kommune offizielle Zusatzsäcke zu kaufen. Alternativ kommen Mehrmengenbanderolen zum Einsatz: Diese kosten je nach Region und Müllart meist zwischen drei und sechs Euro pro Stück. Mit diesem Kaufpreis ist die zusätzliche Entsorgungsgebühr bereits komplett bezahlt. Die Banderolen werden gut sichtbar um Beistellsäcke oder sperrige Abfallbündel (wie Grünschnitt) geklebt oder geknotet. Der so gekennzeichnete Zusatzmüll dient den Müllwerkern als Nachweis für die entrichtete Gebühr und wird am regulären Abfuhrtag einfach neben der Tonne legal mitgenommen.
Haben Mieter Rechte, wenn die Tonnen dauerhaft überfüllt sind?
Ja. Mieter, die ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen können, weil die Tonnen im Haus ständig überfüllt sind, dürfen unter Umständen die Miete mindern. Das gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn offensichtlich zu wenige Mülltonnen im Mietshaus zur Verfügung stehen (Amtsgericht (AG) Potsdam, Az.: 26 C 406/94; AG Köln, Az.: 155 C 3424/75). Betroffene Mieter sollten den Mangel zunächst schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
Muss der Müll immer am Grundstück abgeholt werden?
Nicht zwingend. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt wurde. Die Richter entschieden, dass Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Wohnhäusern ihren Hausmüll zu einer zentralen Sammelstelle am Ortsrand bringen müssen, wenn Zufahrten für Müllfahrzeuge gesperrt oder unpraktikabel sind, auch wenn das mit erheblichem Aufwand verbunden ist (Az.: 4 K 1106/24.KO). Einen Anspruch auf Abholung direkt am Grundstück gibt es in solchen Fällen nicht.
Was gehört auf keinen Fall in die Toilette?
Tag für Tag werden Dinge in der Toilette entsorgt, die dort nicht hingehören. Die Folgen können Rohrverstopfungen, Rattenbefall und verunreinigtes Grundwasser sein. Gefährliche Stoffe wie Farben, Lacke, Unkrautvernichter oder Altöl sind Sondermüll und müssen bei kommunalen Schadstoffsammelstellen oder auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Alte Medikamente gehören ebenfalls nicht ins Klo – die richtige Entsorgung hängt laut ARAG Experten allerdings von der Region ab. Einen genauen Überblick bietet die Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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