Hebesatz der Grundsteuer B: 147 der 941 Kommunen in Niedersachsen haben 2026 angehoben, sieben gesenkt – 23 liegen bei 600 Prozent oder darüber

Für Eigentümer hängt die Grundsteuer an zwei Größen: dem Messbetrag und dem Hebesatz. Laut einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen vom 5. August 2026 haben 147 der 941 niedersächsischen Kommunen ihren Satz für die Grundsteuer B angehoben — 15,6 Prozent, im Vorjahr rund ein Drittel. Dazu führt die Provimedia GmbH eine Sammlung von Steuerrechnern im Portal Berechnen.

Wer den Satz festlegt und bis wann der Beschluss fallen muss

Die Gemeinde bestimmt nach § 25 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags die Grundsteuer zu erheben ist; wo es keine Gemeinden gibt, das Land (§ 1 Absatz 2). Den Beschluss muss sie nach Absatz 3 bis zum 30. Juni fassen, damit er vom Beginn desselben Jahres an wirkt. Später gefasst, wirkt er für dieses Jahr nur, wenn er die letzte Festsetzung nicht überschreitet; fürs Folgejahr gilt das nicht.

Drei Größen bestimmen den Betrag auf dem Bescheid, dazu kommt ein Zeitpunkt:

  • die Bemessungsgrundlage: im Bundesmodell der Grundsteuerwert, in Niedersachsen Äquivalenzbeträge aus Fläche und Lage
  • die Steuermesszahl von Bund oder Land
  • der Prozentsatz, den die Gemeinde für die Grundsteuer B beschließt
  • der Stichtag des Beschlusses, der nicht die Höhe, sondern das Jahr der Wirkung bestimmt

Innerhalb einer Gemeinde muss der Satz nach Absatz 4 grundsätzlich einheitlich sein; einzelne Länder haben abweichendes Landesrecht. Absatz 5 erlaubt eine Ausnahme: Aus städtebaulichen Gründen darf eine Gemeinde unter den unbebauten Grundstücken die baureifen höher belasten – bebaute nicht.

Warum die Kassenlage der Gemeinden auf die Grundsteuer durchschlägt

Die kommunalen Haushalte ohne die Stadtstaaten wiesen 2025 ein Defizit von 31,9 Milliarden Euro aus (Statistisches Bundesamt, 1. April 2026) – der höchste Wert seit 1990, nach 24,8 Milliarden 2024. Das Aufkommen aus den Grundsteuern blieb in derselben Abgrenzung unverändert bei 14,5 Milliarden Euro. Wie der Zuschnitt eingeht, zeigt die Erläuterung, wie sich eine Grundstücksfläche online bestimmen lässt.

Die Spannweite ist groß: Laut dem Verband steht Gorleben 2026 bei 120 Prozent, Hannover und Seelze bei je 900; 23 Kommunen liegen bei 600 oder darüber. Bundesweit lag der Durchschnitt 2024 bei 506 Prozent (Statistisches Bundesamt, 21. August 2025).

Was Eigentümer aus Messbetrag und Prozentsatz ablesen können

Ein Bescheid lässt sich nachrechnen, sobald beide Werte bekannt sind: Den ersten nennt der Messbescheid des Finanzamts, den zweiten der Beschluss der Gemeinde – in Niedersachsen in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Satzung. Abweichen kann er durch Befreiungen oder Erlasse: In Niedersachsen können Gemeinden die Grundsteuer B seit Juni 2026 in Härtefällen erlassen, für 2025 auf Antrag bis 31. Dezember 2026.

„Die Aufregung über den Bescheid entsteht meist aus einer Rechnung, die niemand nachvollzogen hat. Wer beide Größen kennt, kann eine Erhöhung einordnen, statt sie nur hinzunehmen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Seit dem 1. Juli 2026 kann keine Gemeinde ihren Satz mehr mit Wirkung für 2026 anheben; steigen kann die Grundsteuer gleichwohl, wenn das Finanzamt den Messbetrag neu festsetzt. Ein Beschluss bis zum 30. Juni 2027 wirkt dagegen ab Jahresbeginn 2027. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen erwartet für 2027 deutlich mehr Erhöhungen, weil das Kommunalwahljahr vorbei ist. Die Angaben geben den Stand vom 15. September 2026 wieder und sind keine Rechtsberatung.

Über die Provimedia GmbH

Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Provimedia GmbH
Weidenweg 12
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 (7142) 3442727
Telefax: +49 (7142) 2279985
http://provimedia.de

Ansprechpartner:
Alexander Weipprecht
CEO
Telefon: +49 (7142) 3442727
E-Mail: info@provimedia.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel