Änderung der Ausbildungsordnung: Anpassung der Vorschriften für Ausbildungsberufe

Zum 1. August 2025 treten Neuerungen der Ordnungen für fünf Berufe im Handwerk in Kraft. Hierbei sollen die Anpassungen den aktuellen und technischen Anforderungen der Handwerksberufe gerechter werden. Wie die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald mitteilt, betrifft dies die Ausbildungsordnungen der folgenden Gruppen: Fotografen, Gold- und Silberschmiede, Schornsteinfeger sowie die Kauffrau und den Kaufmann für Büromanagement. Die neuen Bestimmungen gelten ab sofort für alle, die ihre Ausbildung ab dem 1. August begonnen haben. Wer die Ausbildung bereits davor angefangen hat, schließt sie auch mit der alten Ausbildungsordnung ab. Die Änderungen sollen die Berufe moderner und vielseitiger abbilden, um die jungen Menschen mit neuen Techniken besser auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Was sich jeweils genau ändert, hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab.

Fotografin und Fotograf:

Gerade die letzten Jahre haben die sozialen Medien und der Einsatz von künstlicher Intelligenz prägende Veränderungen herbeigeführt. Die neue Ordnung hat zum Ziel, diese technischen Entwicklungen deutlicher in der Ausbildung zu verankern, wie beispielsweise durch Erstellung von 3D oder CGI-Bildern am Computer, Videodreh oder die Nutzung von KI-Programmen in der Ausbildung. Ebenso gibt es mit der nun gültigen Ausbildungsordnung mehr Möglichkeiten zur Spezialisierung für die Auszubildenden, wie in den Bereichen Architektur, Bildbearbeitung, Produktfotos, Porträtfotografie oder klassische analoge Fotografie. Die geänderte Fassung macht den Beruf zukunftssicher, was durch den Fokus auf echte Arbeitsabläufe und Themen wie barrierefreie Gestaltung, Bildrechte und Urheberrecht deutlich wird.

Gold- und Silberschmiedin sowie Gold- und Silberschmied:

Die neue Ausbildungsordnung legt die beiden bisherigen Berufe zu einem gemeinsamen zusammen. Innerhalb der Ausbildung können sich die Auszubildenden dann zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres auf eine der zwei Fachrichtungen, Gold oder Silberschmied, spezialisieren. Ebenso wurden die Inhalte nun moderner und zeitgemäßer gestaltet, indem Themen wie 3D-Druck, nachhaltiges Arbeiten, Umweltschutz, Computertechnik, Kundenberatung, Rechte im Beruf und Sicherheit am Arbeitsplatz Anwendung finden. Daneben sind die Prüfungen überarbeitet worden, um die neuen Inhalte dort besser abzubilden. Während der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung und am Ende die Gesellenprüfung statt.

Kauffrau und Kaufmann für Büromanagement:

Am wichtigsten ist bei dieser neuen Ordnung die geänderte Prüfungsform, wobei die Abschlussprüfung ab sofort in zwei Teile aufgeteilt wird. Der erste Teil der Prüfung findet in der Mitte der Ausbildung statt, der zweite am Ende. Es sind neue verbindliche Inhalte in die Ausbildung integriert worden, wie Umweltschutz, nachhaltiges Arbeiten, digitale Medien sowie Zusammenarbeit und Kommunikation im Team. Ebenso gibt es umformulierte Pflicht- und Wahlbereiche, die praxisnäher und leichter verständlich sind. Die nun gültige Ordnung verwendet eine modernere Sprache und soll den Auszubildenden vor allem im Umgang mit Technik, Teamarbeit und Nachhaltigkeit helfen, wichtige Fähigkeiten für den Berufsalltag zu entwickeln.

Schornsteinfegerin und Schornsteinfeger:

Auch hier orientiert sich die neue Fassung ab August an den aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen, wie neuen Technologien und Umweltschutz. Themen wie erneuerbare Energien, Energiesparen und die Benutzung von Messgeräten sowie Kundenberatung sind in die Ordnung integriert worden. Auch bei den Prüfungen gibt es eine Anpassung: Statt einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung existiert nur noch eine gestreckte Abschlussprüfung. Daneben ist nun auch ein praktisches Projekt Teil der Ausbildung, das in einem Betrieb durchgeführt wird und worüber ein Bericht verfasst werden muss. Neuere Pläne für den Unterricht in der Berufsschule und für die Ausbildung im Betrieb sind ebenso Teil der Ordnung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Marina Litterscheidt
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: marina.litterscheidt@hwk-mannheim.de
Sebastian Haberling
Kommunikation, Medien, Marketing
Telefon: +49 (621) 18002-171
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: haberling@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel