Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist ein steuerlicher Mindest-Ertrag, den der Gesetzgeber bei Investmentfonds unterstellt. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform eingeführt, um zu verhindern, dass thesaurierende Fonds über Jahre hinweg steuerfrei anwachsen.
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine zeitlich vorgezogene Besteuerung zukünftiger Erträge.
Wann fällt eine Vorabpauschale an?
Eine Vorabpauschale kann anfallen bei:
- thesaurierenden Fonds
- teilweise ausschüttenden Fonds, wenn die Ausschüttung zu gering ist
Keine Vorabpauschale fällt an, wenn:
- Fonds Verluste gemacht haben
- die Ausschüttungen ausreichend hoch waren
- der Fonds in einem Versicherungsmantel gehalten wird
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Formel
Vorabpauschale = Fondsanteilwert × Basiszins × 70 % – Ausschüttungen
Maßgeblich ist der Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn (1. Januar). Kursgewinne im Laufe des Jahres erhöhen diesen Ausgangswert nicht.
Der Basiszins
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen. Der Werte wird rund 2,2 % sein.
Der 70 %-Faktor
Gesetzlich werden nur 70 % des Basiszinses angesetzt. Dieser Abschlag soll Marktschwankungen berücksichtigen und den pauschalen Ertrag dämpfen.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Ein Anleger hält einen thesaurierenden Fonds mit einem Wert von 100.000 € zum Jahresbeginn.
Basiszins: 2,20 %, Ausschüttung: 0 €, Fonds steigt im Jahresverlauf auf 108.000 €
Berechnung: 100.000 € × 2,20 % × 70 % = 1.540 € – für 2025
Der tatsächliche Wertzuwachs beträgt 8.000 €, somit greift keine Deckelung.
Die Vorabpauschale beträgt 1.540 €
Darauf fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) an, obwohl kein Geld ausgezahlt wurde.
Gerade bei langfristigem Vermögensaufbau entfaltet sie eine spürbare Wirkung:
- laufende Steuerzahlungen ohne Liquiditätszufluss
- geringerer Zinseszinseffekt
- höhere Steuerlast bei großen Depotvolumina
Besonders betroffen sind thesaurierende ETFs, die eigentlich für steueroptimierten Vermögensaufbau konzipiert wurden.
Versicherungsmantel als strukturelle Lösung zur Vorabpauschale
Ein häufig übersehener Aspekt in der Diskussion um die Vorabpauschale ist die rechtliche Verpackung der Geldanlage. Denn die Vorabpauschale fällt nicht auf die Wertpapiere selbst, sondern auf die Art, wie sie gehalten werden.
Fonds im Bankdepot
Wer Fonds oder ETFs direkt im privaten Depot hält, unterliegt:
- der laufenden Vorabpauschale
- einer jährlichen Steuerbelastung ohne Liquiditätszufluss
- einem reduzierten Zinseszinseffekt !!!
Gerade bei langfristigen Strategien mit thesaurierenden ETFs wirkt dieser Effekt über Jahre kumulativ.
Fonds im Versicherungsmantel
Werden identische Fonds innerhalb eines Lebensversicherungsmantels gehalten, gilt eine andere steuerliche Logik:
- keine Vorabpauschale während der Laufzeit
- keine laufende Besteuerung von Umschichtungen
- Besteuerung erst bei Auszahlung
Der Versicherungsmantel wirkt damit wie ein Steueraufschubvehikel.
Für wen ist ein Versicherungsmantel sinnvoll?
Ein Versicherungsmantel eignet sich insbesondere für:
- langfristig orientierte Anleger (z.B. die Generationen-Police)
- größere Anlagevolumina (abhängig von individuellen Vermögenssituationen)
- Anleger mit hoher Steuerbelastung
- Strategien mit häufigen Umschichtungen (z.B. Fonds-Vermögensverwaltungen)
Weniger geeignet ist er für kurzfristige Anlagen oder sehr kleine Volumina, bei denen die Strukturkosten den Steuervorteil übersteigen können.
Aktuelle politische Überlegungen
Der Staat braucht Geld – viel Geld. Die Möglichkeiten des Staates sind u.a. Steuererhöhungen. Vorgeschlagen wurden mittlerweile die Erhöhung oder Abschaffung der Abgeltungsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge. Zudem eine Reformierung der Erbschaftsteuer oder die Reaktivierung der Vermögensteuer.
All das würde die Rentabilität und somit die Rendite nach Abgaben in einem Bankdepot deutlich reduzieren und den oben abgebildeten Vorteil des Versicherungsmantels im Sinne des Zinseszinseffekts erhöhen.
Fazit
Die Vorabpauschale bzw. die Besteuerung von oder Abgaben auf Kapitalerträgen ist kein Randthema, sondern ein zentrales Strukturthema der Geldanlage. Sie entscheidet darüber,
- wann Steuern gezahlt werden,
- wie stark der Zinseszinseffekt wirkt,
- und wie viel Liquidität langfristig im System verbleibt.
Nicht die Geldanlagen allein entscheidet über die Vermögensentwicklung, sondern die Struktur, in der sie gehalten wird. Wer langfristig Vermögen aufbaut bzw. sichert, sollte daher nicht nur fragen, in was er investiert, sondern vor allem wie.
Nächster sinnvoller Schritt:
- Analyse der bestehenden Depotstruktur
- Vergleich Bankdepot vs. Versicherungsmantel
- Bewertung steuerlicher Effekte über 10–30 Jahre
Fragen, die Anleger sich stellen sollten:
- Wie hoch ist meine jährliche Steuerbelastung durch Vorabpauschalen, Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen?
- Ich definierte es bereits in meinen diversen Publikationen als Steuerkostenquote.
- Wie stark wird mein Zinseszinseffekt dadurch gebremst?
- Ab welchem Volumen lohnt sich eine strukturierte Lösung?
Hinweis: Eine individuelle Prüfung ersetzt keine pauschale Empfehlung.
Tipps
Der Finanzplatz Liechtenstein und die Private Wealth Police der Vienna-Life Lebensversicherung AG (www.vienna-life.li) gehören, bei richtiger Vertragsgestaltung, heute zu den wirkungsvollsten Bausteinen einer Vermögensschutz-Strategie für Generationen, die auch zukünftigen politischen Entwicklungen standhält. Es geht um viel mehr als nur um den Steuerschutz!
Mehr zum Thema und zum Finanzplatz Liechtenstein erfahren Sie auch in meinem Buch „Erfolgsformel Liechtenstein“ unter www.erfolgsformel-liechtenstein.de).
Rolf Klein
Ökonom, Publizist und zertifizierter Finanzplaner
Camesstraße 59, 47807 Krefeld
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E-Mail: klein@rk-insight.de
Internet: www.rk-insight.de
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