Ein defekter Zigarettenautomat gab 93 Packungen Zigaretten aus, ohne dass dafür bezahlt werden musste. Ein Mann nutzte diesen Fehler aus und nahm die Zigaretten mit. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Landgericht Ravensburg entschieden, dass er sich damit wegen Diebstahls strafbar gemacht hat. Einen Computerbetrug sah das Gericht jedoch nicht: Der Mann hatte seine eigene Bankkarte ganz normal vor das Lesegerät gehalten. Er täuschte dem Automaten also keine falschen Daten vor, sondern nutzte lediglich dessen bereits aktivierten Probeverkaufsmodus aus. Auch ein Erschleichen von Leistungen schied aus. Ausschlaggebend war vielmehr, dass der Angeklagte die unberechtigte Nutzung des Automaten zumindest billigend in Kauf genommen und die Zigaretten mit der Absicht entnommen hatte, sie zu behalten. Das Gericht wertete die Tat daher als Diebstahl und verhängte eine Geldstrafe von 2.400 Euro (Az.: 5 NBs 52 Js 27866/24).
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