Wenn der Ferrari am Gullydeckel scheitert… Der Ferrari F40 hat serienmäßig nur 12,5 Zentimeter Bodenfreiheit über der Straße. Damit ist nicht viel Platz zwischen
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Von Blinkern, Wobblern und Pilkern
Spontanes Angeln ist in Deutschland kaum möglich: In der Regel braucht man einen Fischereischein und eine Angelkarte. In einigen Bundesländern darf man aber auch ohne
WeiterlesenKündigung wegen Täuschung über Impfung
Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat nach Auskunft der ARAG
WeiterlesenMinderjährigen erleidet Kohlenmonoxid-Vergiftung durch Shisha
Der Betreiber einer Kneipe muss sich so verhalten, dass Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste nicht verletzt werden. Deswegen macht er sich haftbar, wenn
WeiterlesenAchtung bei Instagram Reels
Reels sind kurze, maximal 15-sekündige Videos auf Instagram. Jeder Nutzer kann solch ein Video aufnehmen und z. B. mit Musik, Bildern oder Effekten aufpeppen. Private
WeiterlesenSattel fest, den Fuß im Bügel…
Laut Statista gibt es 970.000 Pferdebesitzer in Deutschland. Anschaffung, Unterhalt und mögliche Tierarztkosten machen den Pferdebesitz zu einem teuren Hobby. Zudem sind Pferde Fluchttiere und
WeiterlesenSportlich feiern – aber sicher!
Ab dem 10. August findet in München elf Tage lang die European Championships Munich 2022 statt. In neun olympischen und zwei paralympischen Sportarten messen sich
WeiterlesenFotoshooting im Straßenverkehr
Eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr ist überhöhte Geschwindigkeit. Blitzer und Radarfallen sollen Rasern daher Einhalt gebieten. Und obwohl es verboten ist, nutzt fast die
WeiterlesenArbeitsverträge werden transparenter
Sie kommt zwar als langweilige Zahl daher, bringt aber für Arbeitnehmer viele Vorteile mit sich: Die EU-Richtlinie 2019/1152 bestimmt, dass Arbeitsverträge seit August mehr Informationen
WeiterlesenTrinkgeld mindert Sozialleistungen (nicht)
Trinkgeld mindert nicht zwangsläufig den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundessozialgericht entschieden. Zwar sei Trinkgeld grundsätzlich als Einkommen
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