In Karnevalshochburgen führen Karneval, Fastnacht oder Fasching auch am Arbeitsplatz zu Ausnahmesituationen, während in anderen Regionen normal gearbeitet wird. Ob und wie gefeiert wird, möglicherweise
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Süßes ist schlecht für die Zähne
Diese dentale Binsenweisheit gilt ganz besonders im Karneval. Dann nämlich, wenn ein Schneidezahn irrfliegendem Zuckerwerk zum Opfer fällt. So geschehen bei einem Karnevalsumzug, bei dem
WeiterlesenDie Weiber sind los…
Der Karneval beginnt in den Hochburgen am Donnerstag mit Weiberfastnacht. Wer an diesem Tag feiert und fremde Krawatten abschneidet, folgt nicht nur einem alten Brauch
WeiterlesenRecht am eigenen Bild gilt nicht an Karneval
Grundsätzlich benötigt man die Einwilligung des Abgelichteten, wenn man ihn fotografiert und dieses Foto dann veröffentlicht und verbreitet. Das so genannte ‚Recht am eigenen Bild‘
WeiterlesenWenn die schönsten Wochen des Jahres auf dem Spiel stehen
Endlich Ferien. Der Koffer ist eingepackt, die Zeitung abbestellt und die Nachbarin hat den Schlüssel zum Blumengießen. Ab zum Flughafen. Und dann: Die Fluglotsen streiken.
WeiterlesenARAG bringt neue Reiseversicherung auf den Markt – Rechtsschutz inklusive
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WeiterlesenFastnacht, Fasching, Karneval – schunkelt die Gema mit
Jetzt ist in den Karnevalshochburgen die Zeit zum Feiern! Ob im privaten Kreis am Wochenende oder auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung – Karnevalsklassiker wie beispielsweise ‚Echte
WeiterlesenAusschankplan bei Hochzeitsfeier ist verbindlich
Die Gastgeber einer Hochzeitsfeier müssen für das Servieren von Getränken an ihre Gäste nicht zahlen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur
WeiterlesenAusgleich auch bei Pilotenstreik möglich
Flugreisende können nach einer Annullierung ihrer Flüge wegen eines Streiks der Piloten Ausgleich verlangen, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung
WeiterlesenNotfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen
Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR
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