. WhatsApp, Facebook & Co. sind mit 92,6 Prozent die beliebtesten Messenger-Apps 14- bis 29-Jährige bilden mit 97,0 Prozent die größte Nutzer-Gruppe von Apps Nur
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WeiterlesenEin Rechtsschutzsuchender darf das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Ein ehemaliger Bewohner der Stadt Neustadt an der Weinstraße führte im
WeiterlesenEine auf ambulante Behandlungen ausgerichtete Zahnarztpraxis, die ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme anbietet, darf nicht als "Praxisklinik" beworben werden
WeiterlesenWer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein. Im verhandelten
WeiterlesenSeit Sonntag, dem 20.05.2018 gibt es eine zusätzliche Mängeleinstufung bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge. Statt wie bislang in drei Kategorien werden Mängel an Fahrzeugen nun
WeiterlesenOb der finanzielle Schuh drückt, die Langeweile sie plagt oder man als Selbständiger fürchtet, Kunden zu verlieren – viele Eltern beschließen noch während der Elternzeit,
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WeiterlesenWer an diesem Wochenende heiratet, befindet sich in bester, nämlich royaler Gesellschaft. Und auch, wenn die Hochzeit von Prinz Harry und Meghan Markle die meisten
WeiterlesenMit dem Smartphone kann man nicht nur beim Online-Shopping bezahlen. Inzwischen funktioniert das auch in vielen Geschäften direkt an der Kasse. Die Technik, die sich
WeiterlesenEndlich ist der Frühling da, die Sonne scheint, der Sperling piept und so manches Motorrad wird wieder aus der Garage geholt. Ist doch klar, dass
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