Hohe Temperaturen und strahlender Sonnenschein ziehen uns im Sommer nach draußen. Gleichzeitig steigt jedoch oft unbemerkt eine unsichtbare Gesundheitsbelastung: bodennahes
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: Verlängerung der Zertifizierungsfrist ist wichtiger Schritt
In einer kurzfristigen Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll die Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 31.12.2022 auf 30.04.2023 verlängert werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie,
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