Am 12. Februar 1976 beschloss der Bundestag nach dem Karlsruher Urteil von 1975 eine neue Fassung des § 218, die
Reha- und Vorsorgeeinrichtungen unverschuldet in Not geraten
Seit dem 30. Juni 2022 erhalten Reha- und Vorsorgeeinrichtungen keine staatlichen Unterstützungsleistungen mehr. Zusätzlich belasten akute Krisen wie Fachkräftemangel, Aus- und Nachwirkungen der Coronapandemie, Inflation
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