Interessierte können sich über die IQWiG-Webseite für die Veranstaltung anmelden. Der Titel des Symposiums lautet: „Datenzugang macht einen Unterschied: bessere
„Wir lassen niemanden allein“
Als das Bundesverfassungsgericht am Aschermittwoch 2020 den Strafgesetzbuch-Paragraphen 217 für verfassungswidrig erklärte, war dies ein Paukenschlag: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe auch das Recht
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