Die guten Neujahrsvorsätze sind geschmiedet: Mehr Bewegung, Sprachkenntnisse wieder auffrischen oder sich wieder mehr Zeit für sich und die Hobbies
Kein Ersatz der Umsatzsteuer
Wählt ein Unfallgeschädigter den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er keinen Ersatz der Umsatzsteuer verlangen. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs
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