LIR Life Sciences Corp. (ISIN: CA50206C1005 | WKN: A41QA9), LIR oder das Unternehmen, freut sich, den Start einer kontrollierten vergleichenden
Verbraucherzentrale verklagt Stromversorger
Stromkosten dürfen nicht einfach steigen. Energieversorger müssen beabsichtigte Preiserhöhungen vorher mitteilen. Sie müssen ihre Kund:innen außerdem über ihr fristloses Kündigungsrecht im Falle einer einseitigen Preiserhöhung
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