Am Arbeitsplatz verunglücken in Deutschland immer weniger Menschen, auf dem Weg dorthin nicht. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sank die
Hauskauf von Patientin – Kein Verstoß gegen ärztliche Berufsordnung
Ärzte dürfen unter bestimmten Umständen Häuser von ihren Patienten kaufen. Sie verstoßen dann nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen, wenn sie einen angemessenen Preis
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