In vielen EU-Mitgliedstaaten sind die Anforderungen bereits in geltendes Recht überführt, wozu mittlerweile auch Deutschland gehört. Insbesondere für Industrieunternehmen mit
Beihilferechtliche Genehmigung des EEG auf der Zielgeraden
Während das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sich zum Stand der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 weiter gegenüber den betroffenen Verbänden und ihren in der Warteschleife hängenden Unternehmen
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