Der Rat der Europäischen Union hat in dieser Woche den Weg für einen vorläufigen Pauschal-Zoll in Höhe von 3 Euro
Testamentsänderung braucht Unterschrift
Zwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig ge- und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei nach Auskunft der ARAG
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