Gelernt, geschwitzt und geschafft: „Sie alle haben in den zurückliegenden Jahren viel erreicht und erarbeitet – für sich selbst, aber
Kein Arbeitsunfall bei Füttern von streunenden Katzen
Wer ehrenamtlich in einem Tierschutzverein tätig ist, steht beim Füttern streunender Tiere nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen.
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