Bei mir war es ein Springer. Genauer gesagt: der Springer meines Onkels, der scheinbar harmlos am Rand stand – und
IHK warnt vor Abmahngefahr für Onlinehändler
Online-Händler, die in ihrem Impressum und/oder ihren AGB auf die Zuständigkeit der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl verweisen, müssen die Bezeichnung dieser Einrichtung zum 1. Januar
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