Irrtum 12: „Gebe ich zu Lebzeiten einem meiner Kinder einen Anteil von meinem Vermögen, wird das im Erbfall verrechnet, so
Medizinisches Versorgungszentrum am Städtischen Klinikum Karlsruhe um Zweigpraxis Kardiologie/ Angiologie erweitert
Seit Beginn des Monats deckt das Medizinische Versorgungszentrum am Städtischen Klinikum Karlsruhe (MVZ) neben den vorhandenen acht Fachbereichen zusätzlich das Fachgebiet „Innere Medizin: Schwerpunkt Angiologie/Kardiologie“
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