Die BaFin hat im Mai 2025 das neue Rundschreiben WpI MaRisk veröffentlicht. Damit gibt es erstmals eine eigenständige MaRisk-Regulierung für Wertpapierinstitute, die sich gezielt an kleine und
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Winter 2019/20 beantragen
Auszubildende, die ihre Lehre regulär zwischen dem 01.04.2020 und 30.09.2020 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
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