Redwood AI (ISIN: CA7579221093 | WKN: A422EZ), (Redwood oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaft Redwood
Kein Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Ein Arbeitgeber muss Angestellten in der Elternzeit grundsätzlich kein Weihnachtsgeld zahlen, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich während dieser Zeit nicht ausdrücklich geregelt ist. Damit verstößt
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