Was ist eine Stichprobeninventur und wann ist sie erlaubt? Die Stichprobeninventur ist ein gesetzlich anerkanntes Inventurverfahren nach HGB §241,
„Flora Incognita“ – Pflanzenbestimmung mit dem Smartphone
Das Projekt „Flora Incognita – Pflanzenbestimmung mit dem Smartphone“ der Technischen Universität Ilmenau und des Max-Planck-Instituts für Biogeochemie in Jena wurde als offizielles Projekt der
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