Hersteller von Smartphones müssen defekte Geräte auf Verlangen eines Verbrauchers reparieren. Voraussetzung ist, dass dem Verbraucher wegen des Defekts keine
Flugstornierung: Pauschale Bearbeitungsgebühr ist unzulässig
Wer einen Flug bucht, kann diesen vor Reisebeginn jederzeit kündigen, so ARAG Experten. Für jeden nicht angetretenen Flug darf der Kunde sämtliche Steuern und Flughafengebühren
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