LIR Life Sciences Corp. (ISIN: CA50206C1005 | WKN: A41QA9) dürfte mit ihrer innovativen Therapieplattform einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von
BSG-Urteil führt zu Einschränkungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute entschieden, dass ein Zahnarzt, der als sogenannter „Pool-Arzt“ im Notfalldienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg tätig ist, aufgrund dieser Beschäftigung der
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