TÜV Rheinland: Bei digitaler Sprechstunde auf Datenschutz achten

Wearables, Fitnesstracker, Videosprechstunden mit dem Betriebsarzt: Die Digitalisierung hat das persönliche Gesundheitsverhalten der Arbeitnehmer und die Arbeitsmedizin längst erreicht. Immer mehr Firmen motivieren ihre Beschäftigten mithilfe digitaler Gadgets, auf die eigene Gesundheit zu achten.

Bei Apps auf Aktualität und Vertrauenswürdigkeit achten

Beliebt bei Nutzern sind laut einer aktuellen Studie vor allem Apps, die Körper- und Fitnessdaten aufzeichnen. Auch Apps, die über Gesundheits- und Ernährungsthemen informieren oder Motivations- und Verhaltensvorschläge geben, stoßen auf reges Interesse von Nutzern. Seltener genutzt werden Apps, die an Impfungen oder an die Medikamenteneinnahme erinnern. Anwender sollten auf die Bewertungen der Apps achten und nur vertrauenswürdige Programme herunterladen, damit sie sich auf die Informationen der Apps auch verlassen können. Sie sollten außerdem den Zugriff auf persönliche Daten begrenzen und nur dann erlauben, wenn dies für die Funktion erforderlich ist, so die Empfehlung der TÜV Rheinland-Expertin Dr. Wiete Schramm.

Videosprechstunde bei der betriebsärztlichen Betreuung

Auch die digitale Sprechstunde hält Einzug in Firmen. Sie kann die Interaktion zwischen Betriebsarzt und Beschäftigten erleichtern, etwa, wenn diese von Zuhause aus oder an anderen Standorten arbeiten. „Die Einhaltung sicherer Übertragungswege, des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht haben höchste Priorität“, sagt Dr. Wiete Schramm. Es existiert zwar bereits eine Vielzahl von Softwarelösungen für Videotelefonie via Internet. Doch für die Videokommunikation zwischen Arzt und Patient sind spezielle Anforderungen erforderlich. Der Datenschutz muss – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – gewährleistet sein. Zudem muss der Arbeitgeber angemessene Räumlichkeiten bereitstellen, die die Vertraulichkeit des Arztgesprächs garantieren. Telemedizinische Angebote wie die Videosprechstunde ergänzen die klassische Betreuung und ermöglichen eine effektivere betriebsärztliche Betreuung.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel