Vielerorts Wald und Wild im Einklang

  • Ergebnis zeigt großen Einsatz von Jägern Waldbesitzern und Forstleuten
  • Viele grüne Hegegemeinschaften bestimmen das Bild
  • Hegegemeinschaften in Agrarregionen oft benachteiligt
  • Tannenverbiss im Privatwald deutlich geringer als bei den Staatsforsten

Viel Lob ernteten die bayerischen Jäger von Staatsministerin Michaela Kaniber bei der Vorstellung des Forstlichen Gutachtens im Agrarausschuss des Bayerischen Landtags. „Vielerorts in Bayern sind Wald und Wild miteinander im Einklang“ sagte die Forstministerin. Dies sei dem beispielhaften Einsatz von Jägern , Waldbesitzern und Forstleuten zu verdanken.

Dynamische Entwicklung

Im Vergleich zu 2015 ist der Verbiss bei Laub- und Nadelbäumen um ein Prozent angestiegen, bei Nadelhölzern von drei auf vier Prozent, bei Laubhölzern von 18 auf 19 Prozent. „Diese minimale  Zunahme“, so Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, „liegt ganz im Rahmen der dynamischen Entwicklung. Schließlich muss immer das große Ganze betrachtet werden. Seit es das forstliche Gutachten gibt, haben die Verbisswerte stetig abgenommen, nur darauf kommt es an.“

Grüne Landschaften

Ein Blick auf die Hegegemeinschaften zeigt ein „grünes“ Bild vor allem in den Waldgebieten Bayerns. Nur noch vereinzelte  Hegegemeinschaften weisen einen sehr hohen Verbiss auf.

„Rote“ Hegegemeinschaften haben keine Chance

Die Hegegemeinschaften mit hohem Verbiss sind vor allem in den waldarmen Agrarlandschaften zu finden, wie etwa in Unterfranken, dem Bezirk mit dem niedrigsten Waldanteil in Bayern. Diese Hegegemeinschaften werden trotz aller Anstrengungen ihre Verbisswerte kaum verbessern können. Denn das Forstliche Gutachten beurteilt alle Regionen nach „Schema F“. Der Wald in reinen Waldregionen wird genauso bewertet wie kleine Waldinseln in der Agrarlandschaft.  Die Folge: Hegegemeinschaften in der Agrarlandschaft sind fast immer „rote“ Hegegemeinschaften, also solche mit hohem oder sehr hohem Verbiss. Denn in der ausgeräumten Feldflur finden die Rehe im Winter keine Nahrung und keinerlei Deckung. Sie  müssen sich in die kleinen Waldinseln zurückziehen und dort ihre Nahrung suchen. Ein/zwei Rehe mit einem täglichen Nahrungsbedarf von 300 bis 500 Gramm – der Terminaltrieb einer Fichte wiegt  etwa drei bis fünf Gramm – genügen, um dort über den harten Winter einen „hohen“ Verbiss zu erzeugen. Da der Verbiss dann auch noch prozentual dargestellt wird, entsteht ein völlig verzerrtes Bild von der Höhe des Wildbestandes.

Privatwald besser als Staatsforst

Im oberbayerischen Bergwald  zeigen die Ergebnisse, dass der Tannenverbiss in den  Staatsforsten stark zugenommen hat, während die Privatwaldregionen des Allgäus  deutlich besser abgeschnitten haben.

Das zeigt allerdings auch, dass eine ständige Abschusserhöhung keine Wirkung zeigt. Auch Forderungen nach einer Verkürzung der Jagdpacht oder die Abschaffung der Pflichthegeschau, wie sie von der Opposition teilweise vorgebracht wurden, tragen kaum dazu bei, den Nachwuchs im Wald zu fördern.

Ergebnisse sind nur ein Anhaltspunkt

„Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens“, betont BJV-Präsident Vocke, liefert keine Vorgabe für die Höhe der Abschusszahlen. Sie  können lediglich der Jagdbehörde, den Jagdgenossen und den Jägern bei den Verhandlungen über die Abschussplanung als Anhaltspunkt dienen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de

Über den Landesjagdverband Bayern e.V.

Der Landesjagdverband Bayern e. V. ist der Verband der Jäger Bayerns und vertritt über 48.000 Jägerinnen und Jäger in Bayern. Als staatlich anerkannter Naturschutzverband wirkt der Bayerische Jagdverband offiziell bei Naturschutzangelegenheiten mit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: +49 (89) 990234-0
Telefax: +49 (89) 990234-35
http://www.jagd-bayern.de

Ansprechpartner:
Dr. Gertrud Helm
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 990234-38
E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.