Das Missbrauchsopfer des Monats: der Doppelpunkt

Seit Anfang Januar gilt in Lübecks Verwaltung die Regelung, Texte geschlechtsneutral zu verfassen. Das allein wäre keine Erwähnung wert, wenn die Lübecker Behörden unter diesem Etikett sich und ihren Bediensteten mit der neuen Regelung nicht Rechtschreibfehler verordnen würden.

Tatsächlich ist die amtliche deutsche Rechtschreibung für Behörden und Schulen verbindlich. Das bedeutet, dass jeder einen Fehler macht, der sich über die amtlichen Regeln hinwegsetzt. Schüler wissen ein Lied davon zu singen.

Nach diesen amtlichen Rechtschreibregeln hat innerhalb eines Wortes weder ein Sternchen, noch ein Doppelpunkt, noch ein Großbuchstabe etwas verloren. Wenn nun also Lübeck seinen Bediensteten abverlangt, statt „liebe Lübecker“, was korrekt wäre, „liebe Lübecker:innen“ und ähnliches zu schreiben, dann verordnet man damit jeweils zwei Verstöße gegen die amtlichen Rechtschreibregeln. Zusätzlich dazu, dass der Doppelpunkt nicht in die Mitte des Wortes gehört, steht nach einem Doppelpunkt regelmäßig ein Leerzeichen.

Mut zur richtigen Schreibweise
Die amtlichen Regeln sind aus meiner Sicht vorrangig vor neuen, lokalen Regelungen, die irgendeinem Zeitgeist oder einer vorrübergehenden Ideologie folgen. Außerdem sind sie Pflicht für Verwaltungen! In dem Zusammenhang kann ich alle öffentlichen Angestellten und sonstigen Bediensteten nur auffordern, ihrer Pflicht zur korrekten Schreibung nachzukommen und damit Zivilcourage zu beweisen. Legen Sie im Zweifel Ihrem Dienstherrn die amtlichen Regeln vor und machen Sie ihn auf seinen Irrtum aufmerksam.

Die beste Quelle für die gültigen Rechtschreibregeln ist der Rat für die deutsche Rechtschreibung, auf dessen Webseite Sie alles finden, was Sie für eine korrekte Rechtschreibung brauchen: https://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/

Das gilt natürlich auch für Unternehmen. Bitte lassen Sie sich nicht darauf ein, Texte fehlerhaft zu verfassen, nur weil ihre Kommune Ihnen sonst keinen Auftrag erteilen will. Aus meiner Sicht gewinnen Sie den Prozess, Sie müssen sich nur trauen.

Die Lesbarkeit leidet
Ganz abgesehen davon machen solche Regelverstöße es denjenigen besonders schwer, die gerade erst lesen und schreiben lernen, den Sinn von Wörtern und Texten zu erfassen. Und das ging ja schon in der Vergangenheit nicht besonders gut, wie man aus den Pisa-Studien entnehmen kann. Von zwei am Kommunikationsprozess Beteiligten muss sich immer einer mehr Mühe geben als der andere.  Bei schriftlichen Texten sollte das der Schreiber sein, denn schließlich wird der Text meist nur von einem Verfasser geschrieben, aber häufig von mehreren bis vielen Lesern gelesen. Das gilt umso mehr bei Texten, die kaum jemand gern freiwillig liest, wie das sicher bei Verwaltungstexten der Fall ist.

Also: Schluss mit dem Unsinn, zurück zur allgemeinverständlichen und lesbaren Schreibweise. Sonst geht es uns mit der Sprache bald so, wie mit den unzähligen nicht kompatiblen Steckverbindungen bei elektr(on)ischen Geräten: wir haben für jede Behörde eine eigene Sprachregelung. Wollen wir das?

Sprachliche Tipps gibt es zum Beispiel in meinem Blog und in meinen firmeninternen Korrespondenz-Seminaren. Fordern Sie einfach ein Angebot an. Oder lesen Sie mein Buch „Entdeckungsreise Sprache“, mehr dazu unter https://buecherlang.buchhandlung.de/shop/article/25610512/gabriele_baron_entdeckungsreise_sprache.html 

Die Autorin:
Gabriele Baron, seit 25 Jahren freiberufliche Texterin sowie Trainerin mit dem Schwerpunkt empfängerorientierte Korrespondenz und Kundenorientierung in der Kommunikation. Autorin u.a. des Bestsellers „Praxisbuch Mailings. Print- und Online-Mailings planen, texten und gestalten.“, mi-Verlag sowie „Glückwunsch! Passende Worte zu Jubiläum, Beförderung & Co.“, Verlag C.H. Beck.

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