Staatlich finanzierte Weiterbildung vor dem Kollaps: Aussetzung der Kurse bringt Honorarkräfte in existenzbedrohende Lage

Die Aussetzung der Kurse an der Volkshochschule bis zum 30.04.20 und bei allen anderen Trägern mit noch unklaren Fristen ist ganz sicher im Interesse der Gesundheit der Teilnehmenden, der Lehrkräfte und der Allgemeinheit richtig und angemessen.

Das Infektionsschutzgesetz entschädigt Selbständige nur für Einkommensverluste, wenn für sie persönlich eine Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde, nicht aber für den Fall, dass sie ihr Einkommen durch eine Schließung aufgrund einer Pandemie verlieren. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.

Wegen der sowieso schon extrem geringen Honorare – nahe der Armutsgrenze – war niemand aus dem Bereich der staatlich finanzierten Sprach- und Integrationskurse in der Lage, Rücklagen für Krisenfälle zu bilden, die den Ausfall der Honorare auf unbestimmte Zeit kompensieren könnten.

Dieser Beschäftigtenkreis wird arbeitsrechtlich als arbeitnehmerähnlich bezeichnet und daher als „sozial schutzbedürftig“ (Tarifvertragsgesetz § 12 a und Bundesurlaubsgesetz) bewertet. Für den aktuellen Fall von Betriebsschließungen gibt es für ihn jedoch (noch) keine Regelung. Der überwiegende Teil dieser Kolleg*innen unterrichtet in den Deutsch-als-Fremdsprache-Kursen und in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge/BAMF und nimmt dort eine für die Stadt Hamburg wichtige Aufgabe zur Integration von Migrant*innen sowie für Geflüchtete wahr.

Die Hamburger Universitäten und Hochschulen zahlen die Lehrauftragshonorare für den Zeitraum der Schließung dieser Einrichtungen weiter.

Hierzu führte die Vorsitzende der GEW Hamburg, Anja Bensinger-Stolze, aus:

„Diese Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an der VHS ist nicht nachvollziehbar und sollte sofort beendet werden. Darüber hinaus müssen auch die freien Träger in die Lage versetzt werden, die Honorare an ihre Lehrkräfte weiterzuzahlen. Wir wünschen uns, dass der Hamburger Senat für den Bereich der VHS entsprechende Entscheidungen trifft und seinen Einfluss in Berlin dazu nutzt, die Existenz der Lehrkräfte zu sichern.“

„Es kann nicht sein,“ so Bensinger-Stolze, „dass Milliarden für die Großkonzerne in Aussicht gestellt werden und die schwächsten Glieder in der Kette, die Lehrkräfte in der Weiterbildung, auf der Strecke bleiben. Sie wissen nicht, wie sie ihre Wohnungen und ihren Lebensunterhalt weiter finanzieren sollen.“

Die GEW befürchtet, dass sich, wenn jetzt nicht schnell gehandelt wird, viele Lehrkräfte von dieser Branche abwenden, und nach dem Ende der Coronakrise kaum noch Kurse angeboten werden können – aus Mangel an Personal.

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