Coronavirus: Regelungen zur Rücknahme von naldo-Fahrkarten im Abonnement

Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund naldo stehen, durch die Coronavirus-Pandemie bedingt, vor sehr großen Herausforderungen. Mit ihren Bahnen und Bussen sorgen sie derzeit dafür, dass weiterhin ein verlässliches Grundangebot im Öffentlichen Personennahverkehr aufrecht erhalten wird, mit dem zum Beispiel die Beschäftigten in den Krankenhäusern, bei der Polizei, den Versorgungsunternehmen und dem Lebensmittelhandel zu ihrem Arbeitsplatz und wieder nach Hause kommen, dass die Kinder zur Notversorgung gebracht werden und dass Mitbürger zur Apotheke fahren können.

Der Verkehrsverbund naldo hat nun in einem ersten Schritt, in enger Abstimmung mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen, für naldo-Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ die Rückgabe geregelt. Alle Beteiligten bitten jedoch die naldo-Fahrgäste sich auch in Bezug auf die Rückgabe von Fahrkarten solidarisch zu verhalten und wenn möglich davon abzusehen.

Für Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ (Schule oder Schülerlistencenter) gelten folgende Rückgaberegelungen:

  • Schülermonatskarten für den Monat März können nicht erstattet werden.
  • Schülermonatskarten für den Monat April können vor dem 1. Gültigkeitstag, also bis spätestens 31. März, ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. bei postalischer Zustellung beim zuständigen Schülerlistencenter) zurückgegeben werden; dann erfolgt keine Berechnung des Monats April. Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung bei Eigenanteilen, d.h. dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde.
  • Zurückgegebene April-Schülermonatskarten werden nicht erneut ausgestellt.

Für das Abo 25 gilt, dass einzelne Abo-25-Monatsabschnitte nicht zurückgegeben werden können, da es sich um ein Jahres-Abo handelt, an das die Kunden somit zwölf Monate gebunden sind.

Für alle weiteren Abos gilt, dass die Rücknahmeregelungen vsl. am Mittwoch, 25. März 2020 auf www.naldo.de/coronavirus veröffentlicht werden. Der Verkehrsverbund bittet seine Fahrgäste noch um etwas Geduld. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die Kunden umfassend zu informieren, doch ist auch im öffentlichen Nahverkehr derzeit – wie in anderen Branchen auch – die Personalsituation sehr angespannt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo)
Schlossplatz 1
72379 Hechingen
Telefon: +49 (7471) 93019696
Telefax: +49 (7471) 93019620
http://www.naldo.de/

Ansprechpartner:
Anne Lohmüller
Presse & Marketing
Telefon: +49 (7471) 930196-13
Fax: +49 (7471) 930196-20
E-Mail: anne.lohmueller@naldo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel