„Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber Gefahren für Beschäftigte abzuwenden!“

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat in ihren Durchführungsempfehlungen vom 16.4.2020 für die morgen beginnenden Prüfungen den Einsatz für Beschäftigte aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen nicht untersagt. Weiterhin soll bei Personalmangel auf vorerkrankte, ältere und schwerbehinderte Lehrkräfte bei den Prüfungen zurückgegriffen werden. Ebenso gibt es keine behördliche Anweisung für diese Beschäftigtengruppe, sie für den geplanten Präsenzunterricht ab 4.5.2020 nicht einzusetzen.

„Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefahren für Beschäftigte abzuwenden. Hier wird mit der Gesundheit der Beschäftigten gespielt. Wir erwarten von der BSB als oberster Dienstherrin, den Schutz der Beschäftigten aus den Risikogruppen an die erste Stelle zu stellen! Wenn es zum geplanten Präsenzunterricht nicht möglich ist auf diese Gruppe von Beschäftigten zu verzichten, muss dieser mit weniger Schülergruppen geplant werden. Bildung ist ein hohes Gut, doch Gesundheit ein noch höheres“, so die GEW Hamburg Vorsitzende Anja Bensinger-Stolze

In diesem Zusammenhang ist es geradezu bizarr, dass Anträge von Lehrkräften auf Verschiebung ihrer Freistellungsphase im Sabbatjahr abgelehnt werden. Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren ein Sabbatjahr angespart haben und dabei auch auf einen Teil ihres Entgelts verzichtet haben, können häufig die geplanten Aktivitäten und Reisen nicht unternehmen und möchten ihre Freistellung verschieben. „Dass die Behörde den Kolleginnen und Kollegen nicht entgegenkommt und hier die Freistellungsphase verschiebt, zeigt das unflexible Handeln der Behörde. Diese Beschäftigten werden an ihren Schulen gebraucht. Die BSB sollte sich eine Scheibe von dem kreativen und flexiblen Umgang mit der neuen Situation an den Schulen abgucken und nicht einer unnötigen Bürokratie folgen“, mahnt Bensinger-Stolze an. 

Zudem fordert die GEW den Senat auf, mögliche Corona-Erkrankungen, die die an Schule Beschäftigten erleiden, als Dienstunfall anzuerkennen. „Auch hier muss die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für die Beschäftigten zu spüren sein! Wenn in Corona-Zeiten Dienst geleistet wird, muss dies auch als Dienstunfall ohne Wenn und Aber anerkannt werden. Das schafft Sicherheit für die Betroffenen und ihre Angehörigen!“ appelliert Bensinger-Stolze an den Senat.

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