Kommunen begrüßen Kita-Öffnung – mahnen aber strukturiertes Vorgehen an

Die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen begrüßen, dass das Kultusministerium einen ersten Entwurf für eine Exit-Strategie zur Wiedereröffnung der Kindertagesstätten vorgelegt hat. „Damit schafft das Land eine Perspektive für Eltern und Kinder. Dies war sehr wichtig.“, erklärte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, stellvertretend für alle drei Spitzenverbände. Die Ausweitung der Notbetreuung und der Wiedereinstieg in den Regelbetrieb müssen aber auch funktionieren. Daher legen die Kommunalen Spitzenverbände insbesondere auf folgende Punkte besonderen Wert:

  1. Derzeit befinden sich rd. 25.000 Kinder in der Notbetreuung. Diese Zahl wird sich in den kommenden Wochen vervielfachen. Die Auswahl der in die Notbetreuung aufzunehmenden Kinder wird künftig nicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung erfolgen können, sondern bedarf objektiver Kriterien. Die Verbände regen daher an, dass die Aufnahme weiterer Kinder in die Notbetreuung anhand objektiver Kriterien (bspw. Alter) erfolgt.
  2. Die Verbände fordern zudem, dass der Fachkraft-Kind-Schlüssel während der Corona-Pandemie keine Anwendung findet. Hintergrund der Forderung ist die Erwartung der Kommunen, dass die Ausfälle bei den Fachkräften wegen tatsächlicher Erkrankung oder Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht unerheblich sein dürften.
  3. Schließlich weisen die Kommunen darauf hin, dass die Rahmenbedingung für eine weitere Ausweitung der Notbetreuung sehr kurzfristig geschaffen werden müssen. Dies betrifft bspw. einen Musterhygieneplan für Kindertagesstätten. Das Fehlen derartige Regelungen wurde von Seiten der Kommunalen Spitzenverbände bereits wiederholt angemahnt.

Schließlich muss das Land auch einsehen, dass die monatelange Notbetreuung und die damit einhergehenden Betragsausfälle zu erheblichen Defiziten in den kommunalen Haushalten geführt haben und weiter führen werden. Die Kommunen erwarten, dass das Land diese Beitragsausfälle noch im laufenden Haushaltsjahr vollständig kompensiert.

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