Bundesverband IT-Sicherheit (TeleTrusT): IT-Sicherheitsrechtstag 2020 mit Schwerpunkt IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Am 24.09.2020 veranstaltet der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag, in dem die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsetzungsinitiativen vorgestellt und erörtert werden. Im diesjährigen Fokus steht der Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0.

Der derzeit kursierende Ressortentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wirft eine Reihe von Fragen politischer, rechtlicher und technischer Art auf, die nach Kommentierung rufen. Der Rechtsmaterie entsprechend muss die Analyse interdisziplinär, das heißt aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität ist der Bundesverband IT-Sicherheit verpflichtet.

"Das IT-Sicherheitsgesetz ist schon in seiner geltenden Fassung eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen der IT-Sicherheit in Deutschland. Wir werden mit den TeilnehmerInnen deshalb den aktuellen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 diskutieren – rechtlich, praktisch und strategisch. Unser IT-Sicherheitsrechtstag trägt seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz, und damit zum fünften Mal in Folge, zum Austausch und zur Meinungsbildung bei. Der Bundesverband IT-Sicherheit wird die weitere Ausgestaltung und den Gesetzgebungsprozess aktiv und interdisziplinär begleiten" erklärt RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht".

Die Veranstaltung ist praxisnah angelegt, um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, die Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. Daher richtet sich die Veranstaltung an Interessierte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Behörden jeder Größe.

Referenten:
Andreas Könen, BMI: "IT-Sicherheit 2.0 – Was kann und muss ein Gesetz leisten?"
Martin Schallbruch, ESMT: "Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Kontext zur Entwicklung des IT-Sicherheitsrechts"
RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2: "Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes im Unternehmen"
Dr. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen: "Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor dem Hintergrund der aktuellen chinesischen Cyber Policy"

Podiumsdiskussion:
– Ann Cathrin Riedel, LOAD e.V.
– Andreas Könen
– Martin Schallbruch
– Dennis Kipker

Moderation:
RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 / TeleTrusT
Tomasz Lawicki, Schwerhoff Consultants / TeleTrusT

Vollständiges Programm und Anmeldung:
www.teletrust.de/veranstaltungen/it-sicherheitsgesetz-und-dsgvo/it-sicherheitsrechtstag-2020

Über Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Professional for Secure Software Engineering" (T.P.S.S.E.) sowie des Vertrauenszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.

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