Mietenmoratorium überflüssig! Corona-bedingter Mietausfall bei unter 1 Prozent

Das Mietenmoratorium ist gestern ausgelaufen. Danach darf der Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, wenn der Mieter in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 seine Miete nicht oder nicht vollständig gezahlt hat. Der Vermieter darf das Mietverhältnis wegen der Mietschulden aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 erst dann kündigen, wenn der Mieter diese nicht bis zum 30. Juni 2022 ausgleicht.

Die norddeutsche Wohnungswirtschaft (VNW, BFW Nord, IVD Nord, Grundeigentümerverband Hamburg, Haus & Grund Schleswig-Holstein und Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern) hat im Juni (19. – 26. Juni 2020) zum dritten Mal eine Umfrage bei Vermietern (Wohnungsunternehmen und private Vermieter) in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt und gefragt, ob es corona-bedingt zu Ausfällen bei den Wohnungsmieten gekommen ist. Bei knapp 500.000 Mietverhältnissen sind rund 3.000 Mietverhältnisse betroffen. Das entspricht einer Quote von 0,59 Prozent. Die aufgelaufenen Mietrückstände eines betroffenen Mietverhältnisses betragen im Durchschnitt inzwischen 1.490 Euro.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein folgendermaßen:

„Das Mietenmoratorium ist überflüssig. Kein Mieter muss aufgrund von Corona befürchten, das Dach über dem Kopf zu verlieren. Die Forderungen des Mieterbundes und der Bundesjustizministerin Christine Lamprecht (SPD), das Mietenmoratorium fortzusetzen, sind erkennbar idiologisch und nicht faktenorientiert. Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen nun bereits zum dritten Mal, dass Wohnungsmieter durch die aktuelle Rechtslage vollkommen ausreichend geschützt sind. Corona-bedingte Mietausfälle von unter einem Prozent belegen, dass sich die sozialen Sicherungssysteme in der Krise bewähren. Daher brauchen wir derzeit auch keinen „Sicher-Wohnen-Fonds“.

Wenn Mieter Schwierigkeiten haben, ihre Wohnung zu bezahlen, empfehlen wir dringend, unverzüglich Kontakt mit dem Vermieter und dem Wohnungsamt oder dem Jobcenter aufzunehmen. Mieter und Vermieter können zudem vereinbaren, die Miete zu stunden, bis die sozialen Sicherungssysteme – Jobcenter oder Wohnungsamt – einspringen. So lassen sich von Anfang an Konflikte vermeiden. Private Kleinvermieter stehen zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums und kümmern sich in der Krise um die Sorgen der Mieter.

VNW-Direktor Andreas Breitner erklärte: „Die sozialen Sicherungssysteme wirken und sichern das Wohnen. Eines Mietenmoratoriums bedarf es daher nicht. Wer zu Wohngeld und Grundsicherung auch noch ein Mietenmoratorium fordert, sichert seine Hose auch mit Hosenträger und Gürtel.

Entgegen unserer Befürchtung, dass die sehr geringe Betroffenheit bei den Wohnungsmieten nur die Ruhe vor dem Sturm ist, scheint sich diese doch als stabile Wetterlage zu erweisen. Die Ausfälle bei den Wohnungsmieten bleiben erfreulicherweise gering. Deshalb gibt es keinen Grund, im Mietwohnungsbereich das Moratorium zu verlängern.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 378 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 738.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 5,92 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

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Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.

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