Lieferkettengesetz gefährdet Arbeitsplätze in Afrika

„Der Ruf von Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil nach einem nationalen Lieferkettengesetz ist und bleibt ein Irrweg. Was der deutsche Mittelstand in herausfordernden Märkten braucht, sind nicht zusätzliche bürokratische Hürden, sondern Förderung und Unterstützung. Wer deutsche Unternehmen pauschal an den Pranger stellt, der leistet einen Beitrag gegen Umweltschutz und gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem afrikanischen Kontinent“, schaltet sich Stefan Liebing, Vorsitzender des Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft, in die Debatte um ein geplantes Lieferkettengesetz ein.

„Auf EU-Ebene wird aktuell ein Gesetzentwurf erarbeitet, der 2021 vorgestellt werden soll. Von den unnötigen Doppel-Aktivitäten einmal abgesehen, birgt ein nationales Lieferkettengesetz die Gefahr, dass sich deutsche Unternehmen aus herausfordernden Märkten zurückziehen und damit anderen Investoren das Feld überlassen, die sich menschenrechtlich sorglos verhalten. Wirtschaftsminister Altmaier warnt zu Recht vor nationalen Alleingängen. Es droht sonst ein massiver Nachteil für deutsche Mittelständler bei der Nutzung internationaler Beschaffungsmärkte und Lieferketten“, sagt Liebing.

„Unternehmen einer umfassenden Haftungspflicht auszusetzen, ohne die Menschenrechtslage vor Ort effektiv nachprüfen zu können, ist rechtlich sehr fragwürdig. Daher plädiert der Afrika-Verein für einen Smart Mix aus staatlichen Maßnahmen – zur Befähigung lokaler Akteure und Kontrolle existierender Regelungen, auch auf UN-Ebene – und freiwilligen privatwirtschaftlichen Maßnahmen. Für den effektiven Schutz von Mensch und Umwelt, und gleichzeitig für weitere, sichere und nachhaltige Investitionen in afrikanischen Partnerländern“, fügt Liebing hinzu.

Der AV schlägt deshalb folgende Mittel und Instrumente zur effektiven Durchsetzung von Menschenrechten in Drittstaaten vor:

  • Partnerschaften mit Zielländern zur Schaffung effektiver Kontrollsysteme.
  • Sonderwirtschaftszonen, in denen die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards durch die Staaten selbst oder durch internationale Akteure wie die ILO gewährleistet würde.
  • Stärkung bestehender Zertifizierungssysteme und Vereinheitlichung von Kriterien
  • Beratungsinstanz für KMU, in der auf problematische Partner hingewiesen wird („black list“)
  • Befähigung von Partnerfirmen in afrikanischen Ländern beispielsweise durch Ausbau der existierenden Beratung zur Erfüllung von Sanitären und Phytosanitären Standards (SPS) und gleichzeitige Erweiterung dieser Beratung um die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.

Heute werden die Ergebnisse der zweiten Befragungsrunde im Rahmen des Monitoring-Prozesses veröffentlicht. Sollten sich die Zahlen nicht wesentlich verbessert haben, werden Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil wohl auf die Einführung eines Lieferkettengesetzes pochen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten für ihre gesamte Wertschöpfungskette, also nicht nur für ihr eigenes Handeln, sondern auch für das Handeln Dritter, unter Androhung von massiven Geldbußen verantwortlich gemacht werden sollen. Dies betrifft besonders Unternehmen, die Vorleistungen aus Afrika beziehen oder dort investieren oder produzieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V.
Neuer Jungfernstieg 21
20354 Hamburg
Telefon: +49 (40) 419133-0
Telefax: +49 (40) 3547-04
http://www.afrikaverein.de

Ansprechpartner:
Claudia Voß
Pressesprecherin – Bereich Politik und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 2060719-50
Fax: +49 (170) 3711-293
E-Mail: voss@afrikaverein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel