Versorgungsverbesserungsgesetz: Es fehlt ein Konzept

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – kurz Versorgungsverbesserungsgesetz – aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Insbesondere der geplante Einsatz von Hilfskräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist aus Sicht des DBfK so nicht akzeptabel.

„Mit der Einstellung von 20.000 Hilfskräften ohne qualifizierte Ausbildung wird die äußerst angespannte Situation in der stationären Langzeitpflege nicht gelöst“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. „Aus diesen Überlegungen spricht ein falsches Verständnis von guter Versorgung. Bei guter Pflege geht es darum, die Bedürfnisse der Menschen zu erkennen und die Versorgung entsprechend zu planen. Und das muss man können. Hier scheint man wieder nur einzelne Tätigkeiten, die irgendwer verrichten soll, im Kopf gehabt zu haben.“

Einen Personalmix mit unterschiedlich qualifizierten Pflegenden und Betreuenden begrüßt der DBfK, weist aber darauf hin, dass der Pflegeprozess von Pflegefachpersonen geplant, koordiniert und begleitet werden muss. Wenn nicht einmal mehr 50 Prozent der Beschäftigten in einer Einrichtung qualifizierte Pflegefachpersonen sind, kann aus Sicht des DBfK der Versorgungsbedarf bei einer guten Qualität nicht sichergestellt werden.

„Je mehr unterschiedlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird, desto höher ist der Bedarf an Anleitung und Steuerung. Und dies kann nur von qualifizierten Pflegefachpersonen geleistet werden, da nur sie die Kompetenz zur Beratung, Bedarfsfeststellung und zur Anleitung haben“, erläutert Bienstein.

Dem Gesetzesentwurf fehlt ein Gesamtkonzept, das die Personalsituation in der Langzeitpflege nachhaltig verbessert. Um die angespannte Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen zu ändern, müssen die Hilfskräfte systematisch weiterqualifiziert werden und ihr Einsatz muss von genügend Pflegefachpersonen koordiniert werden. „In der jetzigen Form wird das Gesetz sonst nur die ohnehin schlechte Fachkraftquote zu Lasten der Pflegenden und der Pflegebedürftigen weiter aushebeln“, so Bienstein.

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