Haftet gut und ist schnell wieder entfernt

Im aktuellen Immobilienmarkt kann jeder froh sein, der überhaupt eine bezahlbare Wohnung findet. Selbst wenn Teppich oder Laminat des Vormieters wenig dem eigenen Geschmack entsprechen. Prinzipiell können Mieter den Bodenbelag in ihrer Wohnung austauschen – aber bei ihrem Auszug muss der Boden wieder in seinen Originalzustand versetzt werden. Das kann bei vollflächig fest geklebten Belägen, die für maximale Belastbarkeit sorgen, etwas aufwändiger sein. Abhilfe versprechen da Klebebänder, Fixierungen und Unterlagen, die eine solide Haftung für Teppich und Co. bieten, aber später wieder entfernt werden können.

Für ein wohliges Zuhause ist der Bodenbelag wichtig. Die einen bevorzugen klassische Teppiche, die anderen wählen schicke Designböden. Nicht immer besteht in Zeiten des Wohnungsmangels beim Fußboden jedoch eine Wahl – oder doch? In die Bausubstanz dürfen Mieter ohne Zustimmung des Eigentümers nicht eingreifen, andernfalls droht eine Abmahnung. Jede Veränderung an der Wohnung muss beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden. Wird der ausgesuchte Bodenbelag also vollflächig fest geklebt, sind später mögliche Klebstoffreste vom Mieter zu entfernen.

Hilfreich kann hier schon vorab die Rück- und Absprache mit dem Eigentümer sein. Eventuell hat dieser nichts gegen einen geklebten Fußboden einzuwenden und beteiligt sich mit etwas Glück sogar an den Kosten aufgrund einer langlebigen Wertsteigerung. Ansonsten ist der Austausch des Bodenbelags möglich, solange er beim Auszug wieder rückgebaut wird. Um sich nicht mit den Klebstoffresten abzumühen, bieten Klebebänder, Fixierungen und Unterlagen clevere Alternativen.

Ein neuer und vollflächig auf den Untergrund geklebter Bodenbelag ist zwar die technisch optimalste Lösung, erfordert in der Regel aber eine entsprechende aufwändigere Vorbereitung des Untergrundes. Die lose Verlegung macht jedoch wenig Sinn, da der Boden weniger belastbar ist und meist das Höhenniveau zu benachbarten Räumen dagegensteht. Er kann zudem verrutschen oder sich aufwölben und wird so schnell zur Stolperfalle. Liegt eine Fußbodenheizung vor, wird zudem deren Wärme aufgrund der isolierenden Luftschicht schlechter in den Raum geleitet.

Für die Stabilität eines gut haftenden Bodens empfiehlt sich, den neuen Belag mit Klebebändern oder Fixierungen zu verlegen, die später einfach wieder entfernt werden können. Klebebänder – genauer: Trockenkleber – sind rund ein Meter breit und beidseitig mit speziellen Klebstoffen versehen. Sie sind nicht zu verwechseln mit „Teppichklebebändern“, die meist etwa 5 cm schmal sind und nur schlecht funktionieren. Dem Gegenüber lässt sich ein Trockenkleber später nahezu rückstandsfrei wieder abziehen, ist dabei überaus haftstark und klebt selbst auf bestehenden Belägen einwandfrei.

Fixierungen dagegen sind wasserlösliche, gezielt schwächer eingestellte „Klebstoffe“, von denen sich Beläge später abziehen und etwaige Reste einfach entfernen lassen. Beide Lösungen sind stets vollflächig anzuwenden. Werden nur die Ränder von Bodenbelägen fixiert, droht die Bildung von Beulen und Wellen. Eine dritte Alternative sind extra dünne Unterlagsbahnen. Auf die lose liegende Unterlage wird der gewünschte Belag festgeklebt. Dabei entsteht ein flächiger Verbundaufbau, der nicht direkt auf dem Untergrund haftet, ihn aber sicher schützt und hoch belastbar ist. Nach der Nutzung lässt sich der gesamte Aufbau – in Streifen geschnitten – dann wieder einfach aufrollen und beseitigen.

Am ehesten eignen sich PVC- und Vinylböden sowie Textilbeläge für Klebebänder oder Fixierungen. Wichtig ist, dass der Untergrund glatt, eben und stabil ist. Hier hilft ein Handwerker weiter: Er kann am besten einschätzen, welche Lösung sich für den gewählten Bodenbelag eignet. Für ein wohngesundes Zuhause ohne Schadstoffe empfehlen die Experten der IBK (Initiative Bodenbeläge Kleben) zertifizierte Klebebänder und Fixierungen mit dem EC1-Siegel oder RAL-Gütezeichen „Blauer Engel“.

Informationen zum Kleben von Bodenbelägen gibt es bei IBK – Initiative Bodenbeläge kleben online unter www.ibk-fussboden.de.

Über IBK – Initiative Bodenbeläge kleben

Die IBK besteht aus international führenden Unternehmen und Gremien der bauchemischen Industrie, Organisationen des Handwerks sowie Medienpartner aus dem Fachjournalismus. IBK-Mitglieder sind BASF (www.basf.com), Bostik (www.bostik.de), Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (www.bv-parkett.de), "FussbodenTechnik" (www.snfachpresse.de), GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V. (www.emicode.com), Kiesel (www.kiesel.com), Mapei (www.mapei.de), Murexin (www.murexin.com), Objekt (www.objekt-verlag.de), Schönox (www.schoenox.de), Thomsit (www.thomsit.de), Uzin Utz (www.uzin-utz.com), Wakol (www.wakol.de), Wulff (www.wulff-gmbh.de) und der Zentralverband Raum und Ausstattung (www.zvr-info.de).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IBK – Initiative Bodenbeläge kleben
Weinbergstraße 59
72800 Eningen unter Achalm
Telefon: +49 (7123) 9473096
http://ibk-fussboden.de

Ansprechpartner:
Nataly Kreutter
SCHAAL.TROSTNER KOMMUNIKATION GMBH
Telefon: +49 (711) 77000-33
Fax: +49 (711) 77000-10
E-Mail: nataly.kreutter@schaal-trostner.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel