Versicherungskammer bringt modulare Berufsunfähigkeitsversicherung an den Start

Der Konzern Versicherungskammer stellt die Absicherung der Arbeitskraft in den Fokus seines Lebensversicherungs-Geschäfts 2021. So hat der Konzern seine Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig überarbeitet und nunmehr modular aufgestellt. Zugleich startet der Vertrieb von Produkten des Versorgungswerks MetallRente im Bereich der Arbeitskraftsicherung.

„Vielen Menschen ist das elementare Risiko Berufsunfähigkeit entweder nicht bewusst oder sie haben zumindest falsche Erwartungen an die staatlichen Leistungen“, erklärt Katrin Schwesinger, Abteilungsleiterin Produktmanagement Biometrie der Versicherungskammer. „Um bei Berufsunfähigkeit nicht zum Sozialfall zu werden, ist daher eine zusätzliche private Berufsunfähigkeits-Absicherung angeraten.“

In der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung wurden bereits bestehende Leistungsmerkmale angepasst sowie neue, weiterführende Leistungsmerkmale aufgenommen. Die neue Produktfamilie wird von allen drei Lebensversicherern im Konzern – der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG und der SAARLAND Lebensversicherung AG – angeboten.

Modulares System ermöglicht individuellen Schutz

Der Grundbaustein enthält bereits alle Leistungsmerkmale einer vollwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung, wie z. B. eine monatliche Rente im Falle von Berufsunfähigkeit bei 50 % Beeinträchtigung. Der Grundbaustein bietet ebenso eine überarbeitetet Ausbauoption, wonach eine Erhöhung der versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung unabhängig von definierten Ereignissen möglich ist. In den ersten fünf Versicherungsjahren kann so der Versicherungsumfang (unter Einhaltung bestimmter Grenzen) ausgebaut werden. 

Weitere Bausteine bieten zusätzliche Leistungen bei Krankschreibung, bei einer schweren Erkrankung eines Kindes oder auch eine Kapitalzahlung als Hilfe zur Rückkehr ins Berufsleben. Beamte und Beamtenanwärter können mit einem weiteren Baustein für den Fall der Dienstunfähigkeit (DU) vorsorgen. Dank der bereits im Grundbaustein enthaltenen DU-Option kann dieser wichtige Baustein auch nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung eingeschlossen werden.

Auch bei Gesetzesänderungen bietet der Konzern Versicherungskammer künftig mehr Flexibilität. Bei Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in berufsständischen Versorgungswerken können Versicherungs- und Leistungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.

Vertrieb der MetallRenten-Produkte startet

Zu Jahresbeginn 2021 startet der Konzern Versicherungskammer mit seinem Multikanalvertrieb zugleich der Vertrieb von Produkten des Versorgungswerks MetallRente im Bereich der Arbeitskraftsicherung. Der größte öffentliche Versicherer war dem Konsortium MetallRente-Arbeitskraftsicherung (AKS) zum 1. Juli 2020 beigetreten. Damit erhält das Konsortium erstmals einen Partner aus dem Sparkassen-Finanzverbund. Mit dem Beitritt erweitert die Versicherungskammer ihr Beratungsportfolio und kann neben dem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung nunmehr auch weitere Top-Produkte zur Absicherung der Arbeitskraft für die Branchen der MetallRente anbieten. (siehe auch Pressemitteilung vom 30.06.2020 *)

Geringe Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Gefährdet sind längst nicht nur körperlich schwer arbeitende Menschen. Psychische Erkrankungen gelten mit rund 30 Prozent mittlerweile als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats (21 Prozent)**. 

Allerdings sichern staatliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit nur minimale Unterstützung. Daher ist eine private Absicherung für alle ratsam, deren Lebensstandard von laufendem Erwerbseinkommen abhängt. Dennoch verfügen derzeit nur etwa 25 Prozent der Berufstätigen über eine entsprechende private Absicherung.

Hintergrund:

Im Rahmen einer Rentenreform hat der Gesetzgeber die Invaliditätsrenten bereits ab 2001 deutlich eingeschränkt. Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern ausschließlich die Rente wegen Erwerbsminderung. Dabei richtet sich die Erwerbsminderung nicht mehr nach dem ausgeübten Beruf, sondern danach, wie lange ein Mensch eine beliebige Tätigkeit pro Tag noch ausüben kann.

* https://www.vkb.de/content/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/pressearchiv/2020-pressemitteilungen/20200630_PM_MetallRente/

**Quelle: Morgen & Morgen GmbH, 05/2019

https://www.morgenundmorgen.com/index.php?id=98

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