Frauenverachtend, rassistisch, ideologisch – internationale Frauenförderung auf dem Irrweg

Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Ein internationaler Frauentag verlangt es, über den eigenen Tellerrand zu blicken und sich mit wirklichen Problemen von Frauen weltweit zu beschäftigen, nicht mit ideologieverblendetem Schmoren im eigenen Wohlstandssaft. Frauen weltweit fehlt es vor allem an Zugang zu Bildung, an Zugang zu sauberem Trinkwasser, an Respekt und Gleichberechtigung in der Gesellschaft und in der Familie, an selbstbestimmter Berufs- und Heiratswahl und vielem mehr.

Die Ausbeutung von Frauen aus ärmeren Familien in Indien oder Thailand, die als Gebärmaschinen unter hohen Gesundheitsgefahren die genetischen Kinder wohlhabender weißer Paare aus Industrieländern austragen, ist frauenverachtend und rassistisch. Und es wird viel Geld damit verdient: In Indien zum Beispiel beträgt der Umsatz mit „rent-a-womb“ über zwei Milliarden Dollar jährlich.

Die gezielte Abtreibung von Mädchen ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts ist in vielen Staaten üblich und hat einen bedenklichen, gesellschaftsbelastenden Überschuss an Männern zur Folge, so in China, in Süd-Korea, wo man vergeblich versuchte, diese Praxis durch ein Verbot von Ultraschallbildern einzudämmen, außerdem zum Beispiel in Nepal, Bangladesch, Albanien, Georgien, Kirgistan, Armenien, Aserbeidschan, Hongkong, Montenegro, Taiwan, Tunesien oder Vietnam. Allein die Tatsache, das „falsche“ Geschlecht zu haben, hat seit den 70er Jahren bis zu 200 Millionen Mädchen vor der Geburt das Leben gekostet. Diese „sex-selective abortion“ ist ein brutaler, weltweit verbreiteter vorgeburtlicher Femizid. Um dessen Opfer, zu denen auch die zur Abtreibung gezwungenen Mütter dieser Mädchen gehören, kümmern sich Feministinnen und entsprechende Organisationen jedoch nicht, weil ihnen die blinde Ideologie einer vermeintlichen Selbstbestimmung auf Kosten anderer Menschenleben wichtiger ist.

Wenn Ärztinnen aus Kenia berichten, dass sie Abtreibungsmittel unbegrenzt zur Verfügung haben, jedoch keine sterilen Spritzen oder Verbandszeug, muss umgedacht werden. Wenn sogenannte Trägerfrauen (Kayayei) in Accra/Ghana zum Schutz vor sexueller Gewalt künstliche Verhütungs- und Abtreibungsmittel angeboten bekommen statt einer Maßnahme, die sie vor der sexuellen Gewalt schützt, ist das reiner Zynismus. Und angesichts von laut Weltgesundheitsorganisation jährlich über 73 Millionen Abtreibungen weltweit als Abhilfe „sichere Abtreibungen“ zu fordern statt Alternativen für den Schutz und die Gesundheit von Müttern und Kindern, spricht ebenfalls Bände.

Es wird Zeit, Stiftungen und Organisationen nur dann in all diesen Ländern tätig sein zu lassen, wenn sie sich für echte, nachhaltig frauenstärkende Maßnahmen einsetzen. Organisationen, die den Frauen als Hilfe frauenverachtende Ideologien und lebensfeindliche Prozeduren aufzwingen wollen, haben dort nichts zu suchen und dürfen nicht finanziert werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL)
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 64494039
Telefax: +49 (30) 44058867
http://www.bv-lebensrecht.de/

Ansprechpartner:
Alexandra M. Linder
Vorsitzende
Telefon: +49 (2724) 288944
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel