Bundestag beschließt Gesetz zum Autonomen Fahren

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, begrüßt das gestern im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zum autonomen Fahren: „Der neue Rechtsrahmen ist ein Meilenstein für die Branche, die das Thema in den letzten Jahren intensiv vorangetrieben hat. Im autonomen Fahren liegen große Chancen in Ergänzung zum klassischen Linienverkehr, gerade in Stadtrand- oder ländlichen Lagen und wird uns bei der Mobilitätswende helfen. Damit herrscht nun Rechtssicherheit für Hersteller und Verkehrsunternehmen, um einen innovativen Zukunftsmarkt in Deutschland mit Exportperspektive zu schaffen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Der VDV hatte das Gesetzgebungsverfahren mit zahlreichen Stellungnahmen, Positionspapieren und Rechtsgutachten eng begleitet.

Der VDV sieht mit dem neuen Rechtsrahmen rechtzeitig zum Ende der laufenden Legislatur die ersten Voraussetzungen erfüllt: „Das Gesetz ist nun da, jetzt brauchen wir von den Herstellern die Fahrzeuge, um diese zügig in den Regelbetrieb zu bringen.“ Begrüßenswert sei insbesondere die Aufnahme von Übergangsregelungen für die bestehenden Pilotversuche und Genehmigungsverfahren, die der Branchenverband bereits im Rahmen der Sachverständigenanhörungen im Verkehrsausschuss adressiert hatte.
Für die konkrete Umsetzung des Gesetzes sei es jedoch notwendig, die Durchführungsverordnung noch in dieser Legislatur zu finalisieren und zu verabschieden. „Das Gesetz allein wird noch zu keinem flächendeckenden Regelbetrieb führen. Erst mit der Verordnung und den darin genannten Verfahrensvorschriften und Anforderungen können Hersteller und Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem Kraftfahrtbundesamt und den beteiligten Stellen auf Landesebene in Genehmigungsverfahren einsteigen und Musterlösungen entwickeln“, so Wortmann.

VDV-Kongress sieht Bund und Länder in der Pflicht

Auch auf dem 5. VDV-Kongress Autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr am 18./19. Mai ist deutlich geworden, dass Politik und die Verkehrsunternehmen nun die Hersteller von Fahrzeugen und von Selbstfahrsystemen in der Pflicht sehen, die Chancen des Gesetzes zu nutzen um sichere Shuttle-Lösungen für den öffentlichen Verkehr zu entwickeln. Mehrere Hersteller haben angekündigt, in den nächsten Jahren fahrerlose Anwendungen im städtischen Verkehr zu ermöglichen. Die Kongressteilnehmer stellten heraus, dass man nun rasch in den Regelbetrieb kommen müsse: „Autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr ist ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende – und es ist klar, dass es für den Betrieb der Flotten einen hohen finanziellen Mehrbedarf geben wird, dem aber auch ein hoher volkswirtschaftlicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht – hier sind bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV neben den Ländern auch der Bund gefordert.“ Dies sei die Voraussetzung für die Kundenakzeptanz und die wirtschaftliche betriebliche und verkehrliche Einbindung“, so Wortmann abschließend.

Weiterführende Informationen: Das VDV-Positionspapier und das Innovationspapier von Rödl & Partner und zum Autonomen Fahren finden sich auf der VDV-Themenseite.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel