Kommunen bewerten Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung als halbherzig

„Es ist gut, dass die Landesregierung auf die Kritik der Kommunen und des Einzelhandels reagiert und die Testpflicht im Einzelhandel vorzeitig aufhebt. Es erschließt sich uns aber nicht, warum die Außengastronomie nicht einbezogen wird. Dort besteht noch weniger Ansteckungsrisiko. Das Pfingstgeschäft der niedersächsischen Gastronomie wird durch diese halbherzige Maßnahme weiterhin erheblich geschädigt“, kommentierte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Celle, die jüngsten Pläne der Landesregierung.

„Auf der anderen Seite schießt die Landesregierung über das Ziel hinaus. Es besteht kein Grund, die allseits akzeptierte Maskenpflicht nun ausgerechnet im Einzelhandel bei bestimmten Inzidenzwerten aufzuheben. Die Regelungen werden dadurch viel zu kompliziert. Die isolierte Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist ein falsches Signal“, ergänzte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg.

„Wichtig ist uns die Ankündigung, dass im nächsten Schritt die im Stufenplan angelegten Lockerungen umgesetzt werden sollen, Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung“, blickte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, nach vorne.

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