Reinhardt: Nachträgliche Impfnachweise sollten auch in den Impfzentren erfolgen

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat die Entscheidung des Deutschen Bundestages begrüßt, die Praxen nicht zum nachträglichen Nachweis von „Corona-Impfungen“ in einen digitalen Impfausweis zu verpflichten. „Ich freue mich, dass die Politik hier auf den letzten Metern noch die Kurve bekommen hat und den Kolleginnen und Kollegen die dringend erforderliche Zeit zum Impfen belässt, statt sie zu weiteren Dokumentationen zu verpflichten“, sagte Reinhardt.

Für den Hartmannbund-Vorsitzenden sind neben den vom Gesetzgeber vorgesehenen Institutionen auch die Impfzentren und deren eingespielte Strukturen eine geeignetere Option zum digitalen Nachtragen erfolgter Impfungen. „Ich bin sicher, dass die Betreiber der Impfzentren sehr schnell über Konzepte einer praktikablen Umsetzung eines solchen Vorhabens verfügen könnten“, sagte Reinhardt. In diesem Zusammenhang könne sich die sinnvolle großzügige Ausstattung der Einrichtungen als nützlich erweisen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Kurfürstenstraße 132
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 206208-0
Telefax: +49 (30) 206208-29
http://www.hartmannbund.de

Ansprechpartner:
Andrea Reich
Telefon: +49 (30) 206208-11
Fax: +49 (30) 206208-711
E-Mail: andrea.reich@hartmannbund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel