Neuer Schub für Contracting-Projekte

Damit Kommunen ihre Investitionen in Energieeffizienz künftig einfacher umsetzen können, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das neue Förderangebot Projektentwicklung Contracting, kurz ProECo, aufgelegt. Ziel ist, möglichst viel CO2 durch kommunale Effizienzinvestitionen einzusparen. Kommunen bekommen bis zu 75 Prozent der Beratungskosten erstattet. Wer einen Antrag stellen will, kann sich von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) neutral beraten lassen.

Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister alle Aufgaben, die bei einer Sanierung zum klimafreundlichen Gebäude anfallen: von der Finanzierung über die Planung bis zur Betriebsführung. Knapp eine Million Euro stehen nun beim neuen Förderbaustein ProECo im Programm Klimaschutz-Plus 2021/2022 für eine qualifizierte Beratung aus Landesmitteln bereit. Die Förderanträge entsprechen dem standardisierten Vorgehen der KEA-BW. Demnach müssen sie ein Beratungsangebot zum Contracting-Projekt, den abgeschätzten Investitionsumfang und die erwartete CO2-Einsparung aller Maßnahmen enthalten.

„Wer einen Förderantrag bei der L-Bank stellen möchte, darf mit förderfähigen Maßnahmen bereits vor dem Zugang des Bewilligungsbescheids starten“, stellt Doris Andresen, Projektleiterin im KEA-BW Kompetenzzentrum Contracting heraus. Diese Regelung sei wegen des verspäteten Programmstarts bei Klimaschutz-Plus neu. Die Contracting-Beratung kann somit direkt nach Antragstellung beginnen, um energetische Sanierungsaufgaben zügig umsetzen zu können.

Für hohe Förderung: Sanierungsmaßnahmen bündeln

„Die Förderhöhe aus ProECo ist von der CO2-Einsparung abhängig“, erklärt Doris Andresen weiter. Daher rät sie den Verantwortlichen von Städten, Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften und sozialen Einrichtungen ihre Sanierungsmaßnahmen zu bündeln. So erzielen sie eine möglichst hohe CO2-Reduktion und können dadurch die Fördersumme maximal ausschöpfen. Immerhin stehen maximal 75 Prozent der Beratungskosten als Unterstützung bereit. Kostenersparnis und Klimaschutz gehen so für Kommunen Hand in Hand.

Mustervertrag für komplexe Projekte

„Da die Vergabeunterlagen eine wichtige Orientierung und einen Überblick über das gesamte Verfahren geben, eignen sie sich besonders für Projekte im Rahmen vom ProECo-Förderprogramm durch das Umweltministerium Baden-Württemberg“, sagt Doris Andresen. Die Expertinnen und Experten vom Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW haben diese umfangreichen Vertrags- und Verfahrensmuster zu Ausschreibungen im Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting mit ihrem Beraternetzwerk aktualisiert und juristisch prüfen lassen. Neu ist, dass es neben dem üblichen Vorgehen beim Energieliefer-Contracting jetzt einen Mustervertrag für ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren gibt, wenn es sich um komplexe Projekte mit Effizienzmaßnahmen in Gebäuden handelt.

Versierte Projektberatung empfohlen

Zum Unterlagenpaket gehören ein Vergabeleitfaden und ein Contracting-Vertrag mit zahlreichen Anlagen. All diese Dokumente sind an die Projektdetails anzupassen. Dafür empfiehlt die Landesenergieagentur Contracting-Interessierten, sich unbedingt ein erfahrenes, neutrales Projektentwicklerteam an die Seite zu holen, das über die juristische, technische und wirtschaftliche Expertise verfügt und das Projekt auch steuern kann.

Wenn Kommunen planen, öffentliche Gebäude, Quartiere, Anlagen zur Nahwärmeversorgung oder die Straßenbeleuchtung energetisch zu sanieren, können sie sich von der KEA-BW, den regionalen Energieagenturen bzw. Ingenieur- und Planungsbüros aus dem Beraternetzwerk Contracting qualifiziert beraten lassen. Damit die Partnerunternehmen im Netzwerk über das notwendige Know-how zum Aufstellen von Projektplänen verfügen, bietet die KEA-BW ihnen Coachings an. Zudem baut sie das Beraternetzwerk stetig aus. So finden Kommunen unabhängigen, fachlich kompetenten Rat, um mehr Sanierungen anzugehen und die Klimabilanz nachhaltig zu verbessern.

Weitere Informationen

Die aktualisierten Vergabeunterlagen sind für Contracting-Interessierte auf der KEA-BW-Webseite kostenlos erhältlich.

Das Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW informiert über die Standards und Voraussetzungen zum neuen Förderbaustein ProECo im Förderprogramm Klimaschutz-Plus 2021 von Baden-Württemberg. Eine Präsentation findet sich hier.

Weiterführende Unterlagen zu Klimaschutz-Plus: Höhere Förderquoten und zusätzliche Förderangebote für Kommunen –jetzt auch für Contracting

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Die fünf Kompetenzzentren "Kommunaler Klimaschutz", "Energiemanagement", "Contracting", "Wärmewende" und "Zukunft Altbau" der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH erstellen Informationsmaterialien und verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen, entwickeln und pflegen einschlägige Netzwerke und beobachten den Markt. Zusammen mit dem im Verbund mit regionalen Einrichtungen wirkenden "Photovoltaik-Netzwerk" und dem Bereich "Nachhaltige Mobilität" sollen sie den Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei Kommunen, bei Unternehmen, sonstigen Einrichtungen und Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Die Kompetenzzentren und das PV-Netzwerk werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes finanziert, der Bereich Nachhaltige Mobilität vom Ministerium für Verkehr BW. www.kea-bw.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstraße 94a
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 98471-0
Telefax: +49 (721) 98471-20
http://www.kea-bw.de

Ansprechpartner:
Doris Andresen
Projektleiterin beim Kompetenzzentrum Contracting
Telefon: +49 (721) 98471-23
E-Mail: doris.andresen@kea-bw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel