Betrieblicher Arbeitsschutz gewinnt durch Pandemie an Bedeutung

Nach wie vor wenden Betriebe in Deutschland insbesondere personenbezogene Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus an. Einige Betriebe möchten verschiedene Maßnahmen auch nach der Pandemie beibehalten. Zugleich hat der betriebliche Arbeitsschutz insgesamt an Bedeutung gewonnen. Diese und weitere Ergebnisse enthält die Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Lehren aus der Pandemie: Zukünftige Entwicklungen des Arbeitsschutzes aus Sicht der Betriebe“. Dazu wurden im August 2021 knapp 2.000 Betriebe in Deutschland befragt.

In Kooperation mit der BAuA befragt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) seit Beginn der Pandemie in regelmäßigen Abständen Personen der Geschäftsführung von etwa 2.000 Betrieben, um Veränderungen vor dem Hintergrund des dynamischen Verlaufs der Pandemie abzubilden. Im August 2021 lief eine erneute Befragung der Betriebsverantwortlichen zur aktuellen Umsetzung verschiedener Arbeitsschutzmaßnahmen sowie zu ihren Einschätzungen zum zukünftigen Stellenwert des Arbeitsschutzes für ihren Betrieb.

Auch nach eineinhalb Jahren der Pandemie spielen insbesondere personenbezogene Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Betrieben eine große Rolle. So bleiben das Bereitstellen von Masken (88 Prozent) und das Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei Erkältungssymptomen (83 Prozent), ähnlich wie im Sommer 2020, die am häufigsten genannten ergriffenen Maßnahmen gegen die Pandemie. Mehr als die Hälfte der Betriebe will diese Maßnahmen auch nach Beendigung der epidemischen Lage fortführen. Ähnliche Bilder zeichnen sich auch bei technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie beispielsweise räumlichen Abtrennungen oder dem Angebot von Telearbeit, ab. Die Einschätzungen zur Beibehaltung solcher technischen und organisatorischen Maßnahmen deuten auch darauf hin, dass sich die betriebliche Organisation sowie die Einstellung zum Arbeitsschutz verändert haben.

Dies spiegelt sich deutlich in den Einschätzungen der Betriebe zum künftigen Umgang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz wider. Knapp zwei Drittel der Befragten geben an, dass sie künftig den Arbeitsschutz bei betrieblichen Entscheidungen stärker berücksichtigen wollen, etwa drei Viertel wollen dabei die Beschäftigten stärker beteiligen und etwas mehr als die Hälfte hält die Qualifizierung der Unternehmensleitung beziehungsweise von Führungskräften bei Fragen des Arbeitsschutzes zukünftig für wichtig.

Die Einschätzungen unterscheiden sich ein wenig zwischen den verschiedenen Betriebsgrößen und Wirtschaftsbereichen. So beabsichtigen insbesondere Großunternehmen, künftig stärker in digitale Instrumente des Arbeitsschutzes zu investieren oder verstärkt Homeoffice und Telearbeit anzubieten. Insgesamt hat jedoch der Arbeits- und Gesundheitsschutz für eine deutliche Mehrheit der Betriebe an Bedeutung gewonnen. Dies eröffnet sowohl betrieblichen als auch institutionellen Akteuren im Arbeitsschutz gute und wichtige Anknüpfungspunkte für Maßnahmen, um die Arbeit sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.

Den baua: Bericht kompakt „Lehren aus der Pandemie: Zukünftige Entwicklungen des Arbeitsschutzes aus Sicht der Betriebe“ gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8865298.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
www.baua.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: +49 (231) 9071-0
Telefax: +49 (231) 9071-2454
http://www.baua.de

Ansprechpartner:
Jörg Feldmann
PR
E-Mail: feldmann.joerg@baua.bund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel