Der Schuh des Manitu

Seit vergangenen Mittwoch gilt die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der bayerischen Staatsregierung. Diese schreibt vor, dass für den Zutritt zu kulturellen Veranstaltungen die Regelung 2Gplus sowie eine Maskenpflicht gelten. Also alle Besucher sowohl geimpft oder genesen, müssen zusätzlich über einen negativen Antigen- oder PCR-Test verfügen und ab Betreten des Theaters durchgehend und auch während der Vorstellung am Platz eine FFP2-Maske tragen. Trotz dieser Maßnahmen dürfen aber nur noch 25% der Plätze besetzt werden. Und zusätzlich müssen nun auch wieder die Abstände im Publikumsbereich her- und sichergestellt werden.

Da unter diesen Voraussetzungen ein wirtschaftlicher Spielbetrieb schlichtweg nicht möglich ist und Vorstellungen unter diesen Bedingungen weder dem Publikum noch den Darstellerinnen und Darstellern auf der Bühne zumutbar sind, haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, alle Vorstellungen des Musicals „Der Schuh des Manitu“ bis eischließlich 15. Dezember abzusagen.

Wir hoffen sehr, dass die Vorschriften dann einen Spielbetrieb wieder zulassen, um bis 9. Januar mit „Der Schuh des Manitu“ noch möglichst vielen Menschen Freude bereiten zu können. Von den Absagen betroffene Kundinnen und Kunden werden schnellst möglich bezüglich einer Umbuchung oder der Rückabwicklung ihrer Tickets kontaktiert.

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