Rückzahlungen von Corona-Hilfen kommen zur Unzeit

Die Unternehmerinnen des VdU begrüßen die rechtzeitige Einigung von Bund und Ländern zur Verlängerung der Überbrückungshilfen und den Regelungen zur Kurzarbeit. Damit haben die Verantwortlichen Akteur*innen Verantwortungsbewusstsein und Handlungsfähigkeit in der Regierungsübergabe bewiesen. Denn gerade hinsichtlich der aktuell dynamischen Entwicklungen brauchen die Unternehmen Planungssicherheit und den Rückhalt der Politik. Insbesondere Schausteller*innen auf Weihnachtsmärkten, Gastronom*innen, das Hotelgewerbe und der Einzelhandel leiden unter den Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen.

Eine andere Entwicklung sehen die Unternehmerinnen jedoch kritisch: Mit der Corona-Soforthilfe wurden bis Ende Mai 2020 insbesondere Gewerbetreibende und Selbstständige unterstützt, deren laufende Einnahmen die Verbindlichkeiten der nachfolgenden Monate nicht decken konnten. Antragssteller*innen sollten hierfür ihre Einnahmen und Ausgaben prognostizieren. Dieses Verfahren erweist sich jedoch im Nachgang als schwierig, insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Umsatzausfälle geringer ausfielen als prognostiziert, z. B. durch nicht absehbare Projekte.

Diese Prüfung der Rechtmäßigkeit des Anspruchs durch die zuständigen Behörden erfolgt aufgrund der enormen Antragsflut erst spät und erst jetzt. Die Folge daraus ist, dass Unternehmer*innen jetzt – mitten in der vierten Welle mit massiven Einschränkungen und Umsatzeinbußen – aufgefordert werden, die Corona-Hilfen unverzüglich zurückzuzahlen.

VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel dazu: „Sollten staatliche Unterstützungszahlungen zu Unrecht geflossen sein, müssen diese selbstverständlich zurückgezahlt werden. Allerdings plädieren wir dafür, hier mit Augenmaß vorzugehen und die Rückzahlungen nicht zu Hochzeiten wirtschaftlicher Einschränkungen einzufordern, sondern eine zeitlich befristete Stundung in Erwägung zu ziehen.“

Über Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit über 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)
Glinkastr. 32
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2005919-0
Telefax: +49 (30) 20059192-00
http://www.vdu.de

Ansprechpartner:
Evelyne de Gruyter
Telefon: +49 (30) 2005919-15
E-Mail: evelyne.degruyter@vdu.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel