BEE: EU-Strompreisbremse – Rückwirkende Maßnahmen riskieren Stopp von Neuinvestitionen

„Der EU-Ministerrat hat heute den Rahmen für die Umsetzung der Strompreisbremse in den Mitgliedsstaaten vorgegeben. Jetzt ist es an der Bundesregierung, ihn auszufüllen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Ein vorschneller Eingriff droht Fehlanreize und Marktverwerfungen zu schaffen. Das würde die Energieknappheit weiter verschärfen.“ Der Ministerrat hat sich bei seiner heutigen Sitzung darauf geeinigt, die Markterlöse für Stromerzeuger einschließlich der Zwischenhändler auf 180 Euro/MWh zu begrenzen.

„Der fossile Preisknall hat die europäische Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger massiven finanziellen Belastungen ausgesetzt. Es ist richtig, dass die Politik hier gegensteuert und für Entlastung sorgt. Auch die Erneuerbaren Branche ist sich ihrer Verantwortung bewusst“, so Peter. „Es muss aber klar sein: Die Erneuerbaren Energien tragen in keiner Weise zu der aktuellen fossilen Versorgungs- und Preiskrise bei, sondern sind die Lösung des Problems. Eine Preisobergrenze muss deshalb in jeder Hinsicht im Einklang mit den Ausbauzielen stehen. Auch müssen Lieferengpässe, Fachkräftemangel und weitere Hemmnisse schnell beseitigt und endlich Genehmigungen erteilt werden.“ 

Kritisch bewertet der BEE deshalb die fehlende Aussage zu rückwirkenden Maßnahmen: „Der Rat hat die Chance verpasst, solche Eingriffe zu verbieten“, so Peter. Ein rückwirkender Eingriff wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit und könnte existenzbedrohliche Auswirkungen haben. „Jetzt muss die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass es nicht dazu kommt.“

Der Rat will die Feinheiten der Ausgestaltung den Mitgliedsstaaten überlassen. „Diese Möglichkeiten sollte der Gesetzgeber nutzen, um maßgeschneidert und zielgerichtet zu agieren“, so Peter. „Es ist begrüßenswert, dass alle Marktsegmente eingeschlossen sind, Verlagerungen von den Spotmärkten zu anderen nicht betroffenen Märkten wären sonst die Folge gewesen. Auch die Differenzierung zwischen den Technologien ist richtig, und die klare zeitliche Begrenzung der Maßnahmen ist richtig.“ Ein klarer Horizont bis zur Rückkehr in den Regelmarkt schaffe Planbarkeit für die Branche. 

Der BEE hat Leitplanken für die Ausgestaltung formuliert.

Über Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Adrian Röhrig
Telefon: +49 (30) 2758170-16
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel