Scheckübergabe des „12 Stunden Schwimmen“ im Sonnenbad

Am Freitag, den 21. Oktober 2022, überreichte Oliver Sternagel, Amtsleiter der Bäderbetriebe, gemeinsam mit dem Freundeskreis Sonnenbad Karlsruhe e. V. den Spendenscheck des diesjährigen „12-Stunden-Schwimmen“ an die Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V.

„Gutes tun“ für sich und andere – das geht beim „12 Stunden Schwimmen“ im Karlsruher Kultbad Sonnenbad und kann richtig viel Spaß machen. Das zeigten beim sportlichen sowie gemütlichen Bahnen ziehen rund 600 Teilnehmer*innen. Beim diesjährigen „12 Stunden Schwimmen“, nach zwei Jahren Corona bedingter Pause, wurden Bahn für Bahn, Kilometer um Kilometer für den guten Zweck geschwommen. Am Ende sorgten die Schwimmer*innen für ein tolles Ergebnis von 1.222,1 erschwommenen Kilometern, welche der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. zukommen.

Auch im 19. Veranstaltungsjahr beteiligten sich wieder zahlreiche Sponsoren an der größten integrativen Schwimmsportveranstaltung Süddeutschlands, sodass ein Spendenscheck in Höhe von 2.615€, um mehr als das Doppelte der erbrachten Schwimmleistung, an die Lebenshilfe überreicht werden konnte.

Überwältigt vom Einsatz aller Schwimmer*innen, Ehrenamtliche*r, Sponsoren und Unterstützer*innen der Kultveranstaltung im Sonnenbad, bedankte sich Andrea Sauermost von der Lebenshilfe herzlich für den Spendenscheck. Der Spendenzweck steht auch schon fest: Die Spendensumme wird für das inklusive Theaterprojekt „D!E SP!NNER“ eingesetzt, für die ein neues Projekt ansteht. "Grenzen überwinden – Teilhabe verwirklichen", diesen Anspruch haben „D!E SP!NNER“ seit 2003 in zahlreichen abendfüllenden Theaterproduktionen umgesetzt.

Das „12 Stunden Schwimmen“ ist eine etablierte Veranstaltung der Karlsruher Bäder und des Freundeskreis Sonnenbad e. V. für den guten Zweck, die bereits das 19. Mal stattfand. Sie findet in der Regel jedes Jahr gegen Ende September/Anfang Oktober statt. Sowohl ein Einzelstart in verschiedenen Kategorien als auch ein Gruppenstart sind möglich.

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